Testament erstellen — letzter Wille

Wie Sie Ihren Nachlass regeln, Ihre Liebsten schützen und Streit vermeiden. Alles über Arten, Kosten, Pflichtteil und rechtliche Fallstricke.

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Was ist ein Testament?

Ein Testament ist eine einseitige, widerrufliche Verfügung von Todes wegen. Sie ermöglicht es, den eigenen Nachlass nach dem persönlichen Willen zu verteilen — unabhängig von den gesetzlichen Erbfolge. In Deutschland gilt das Prinzip der Testierfreiheit: Jeder kann grundsätzlich frei über sein Vermögen verfügen, muss aber den gesetzlichen Pflichtteil beachten.

Etwa 55 % der Deutschen haben kein Testament. Doch gerade bei Vermögen, Immobilien oder patchwork Familien ist eine klare Regelung unverzichtbar. Ohne Testament entscheidet das Gesetz — nicht der Wille des Verstorbenen.

Was bedeutet das für Sie?

  • 01 Sie bestimmen wer erbt
  • 02 Sie schützen Ihren Partner
  • 03 Sie vermeiden Erbstreit
  • 04 Sie sparen Erbschaftssteuer

Testament in Zahlen

Fakten zur Testamentserstellung in Deutschland

0
% ohne Testament
0
% mit notariellem Testament
0
% Pflichtteil des Erbes
0
€ Kosten eigenhändig

Quellen: Deutscher Notarverein (2024), Statistisches Bundesamt

Arten des Testaments

Die vier wichtigsten Formen im Überblick

Eigenhändiges Testament

Sie schreiben es selbst von Hand, unterschreiben und datieren. Kostenlos, aber riskant: Formfehler machen es unwirksam. Aufbewahrung beim Nachlassgericht oder zu Hause.

Notarielles Testament

Der Notar erstellt und bewahrt es. 100 % formell korrekt, manipulationssicher. Kosten: ca. 250–500 € je nach Vermögen. Empfohlen bei komplexen Nachlässen.

Berliner Testament

Gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren: Der Überlebende erbt zuerst alles, die Kinder erst nach dem zweiten Tod. Schützt den Partner, verzögert aber die Kindererbfolge.

Erbvertrag

Zweiseitige Vereinbarung zwischen Erblasser und Erbe. Nicht einseitig widerrufbar — nur gemeinsam änderbar. Seltener, aber verbindlicher als ein Testament.

„Der letzte Wille ist der letzte Dienst, den ein Mensch seinen Liebsten erweist."
— Dietmar von der Pfordten, Rechtswissenschaftler
Notar bei Testamentserstellung in Deutschland

Eigenhändiges Testament

Ein eigenhändiges Testament muss laut § 2247 BGB komplett von Hand geschrieben werden — Ausdrucke oder Vorlagen sind unwirksam. Sie müssen Ort und Datum nennen, sowie Ort, Datum und Ihre Unterschrift setzen. Wichtig: Nummerieren Sie die Seiten und vermerken Sie „Fortsetzung auf Seite 2", um spätere Einwände auszuschließen.

Aufbewahrung: Entweder bei Ihnen zu Hause (Achtung: Brand, Diebstahl), beim Nachlassgericht oder beim Notar. Wenn Sie es beim Nachlassgericht hinterlegen, wird es automatisch nach dem Tod gefunden.

Wussten Sie schon? In Bayern und Baden-Württemberg ist das eigenhändige Testament besonders verbreitet — in Norddeutschland bevorzugen viele das notarielle Testament wegen der höheren Rechtssicherheit.
Ehepaar bei der gemeinsamen Testamentserstellung

Berliner Testament

Das Berliner Testament ist die beliebteste Form bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften. Der überlebende Partner erbt das gesamte Vermögen, die Kinder erst nach dem Tod des zweiten Elternteils. So ist der Partner wirtschaftlich abgesichert und kann im gemeinsamen Haus leben bleiben.

Nach § 2269 BGB gilt der Vorrang des überlebenden Ehegatten. Kinder erhalten aber einen Pflichtteilanspruch, der nach dem ersten Tod berechnet wird. Tipp: Berücksichtigen Sie den Pflichtteil, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Eine sogenannte „Wiederverheiratungsklausel" kann verhindern, dass ein neuer Partner alles erbt.

Tipp: Bei einem Berliner Testament sollten Sie unbedingt die sogenannte „Schlusserbeneinsetzung" prüfen — wer erbt, wenn die Kinder bereits vor dem zweiten Elternteil versterben.
Hand unterschreibt eigenhändiges Testament

Pflichtteil & Enterbung

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Bei zwei Kindern würde jedes gesetzlich ein Viertel erben — der Pflichtteil ist also ein Achtel. Sie können Kinder nicht völlig enterben, nur unter strengen Voraussetzungen (§ 2333 BGB): schwerwiegende Verfehlungen wie vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung oder langjährige Weigerung der Unterhaltszahlung.

Wenn Sie den Pflichtteil mindern wollen, können Sie Schenkungen zu Lebzeiten machen oder Vermögen in einer Stiftung anlegen. Doch Achtung: Schenkungen innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod werden auf den Pflichtteil angerechnet (§ 2325 BGB). Früher Schenken = besser für die Erbfolge.

Wichtig: Ein voreheliches Kind, das Sie nicht anerkannt haben, hat trotzdem Anspruch auf den Pflichtteil — auch wenn es im Testament nicht erwähnt wird.

Was kostet ein Testament?

Kostenvergleich: Eigenhändig, notariell, Erbvertrag

Eigenhändiges Testament0 €
Notarielles Testament (einfach)250 €
Notarielles Testament (komplex)500 €
Erbvertrag beim Notar1.000 €

Kosten nach Gebührenordnung für Notare (GNotKG), Stand 2026. Komplexe Nachlässe (Immobilien, Firmenanteile) können höher liegen.

7 Praxis-Tipps

So erstellen Sie ein wirkungsvolles Testament

01

Handschriflich & vollständig

Jedes eigenhändige Testament muss komplett von Ihrer Hand geschrieben sein. Ausdrucke, elektronische Texte oder teilweise vorgefertigte Formulare sind unwirksam.

02

Datum & Ort nicht vergessen

Ohne Datum und Ort ist das Testament nichtig. Bei mehreren Testamenten gilt immer das Neueste — das Datum ist also entscheidend.

03

Berliner Testament mit Klauseln

Ergänzen Sie eine Wiederverheiratungsklausel und eine Schlusserbeneinsetzung. So bleibt der Nachlass in der Familie.

04

Testamentsvollstreckern einsetzen

Ein Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass, bis die Erben bereit sind. Besonders bei Minderjährigen oder komplexen Vermögen sinnvoll.

05

Regelmäßig prüfen

Heirat, Scheidung, Geburt, Tod eines Erben — alle diese Ereignisse sollten Sie zum Anlass nehmen, Ihr Testament zu überprüfen.

06

Vermögensübersicht anlegen

Erstellen Sie eine separate Liste mit Konten, Versicherungen, Immobilien, Schmuck und digitalen Vermögenswerten. Nicht ins Testament, aber für den Erben wertvoll.

07

Notar bei Komplexität

Bei Immobilien, Firmenanteilen, Auslandsvermögen oder Patchwork-Familien ist ein Notar unverzichtbar. Formfehler sind teurer als die Notargebühr.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Testament-Fragen

Kann ich mein Testament selbst schreiben?
Ja, ein eigenhändiges Testament ist nach § 2247 BGB wirksam, wenn es vollständig von Ihrer Hand geschrieben, datiert und unterschrieben ist. Ausdrucke oder Vorlagen sind jedoch unwirksam.
Was kostet ein notarielles Testament?
Ein einfaches notarielles Testament kostet ca. 250–350 €. Bei komplexen Vermögen oder mehreren Erben können die Kosten auf 500–800 € steigen. Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses (GNotKG).
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Kinder und Ehegatten können nicht völlig enterbt werden, es sei denn, es liegt eine schwerwiegende Verfehlung vor (§ 2333 BGB).
Wie lange ist ein Testament gültig?
Ein Testament bleibt grundsätzlich bis zum Tod gültig. Sie können es jederzeit ändern oder widerrufen. Bei Heirat wird ein vorheriges Testament automatisch unwirksam (§ 2079 BGB), bei Scheidung entfällt die Erbfolge zugunsten des geschiedenen Partners.
Was ist ein Berliner Testament?
Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren: Der Überlebende erbt zuerst alles, die Kinder erst nach dem zweiten Tod. Es schützt den Partner, verzögert aber die Erbfolge der Kinder.

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„Holograph"

Ein eigenhändiges Testament nennt man „Holograph" — vom griechischen „ganz eigenhändig geschrieben". Nur in Deutschland und wenigen anderen Ländern ist diese Form zulässig.

Online-Testament?

Seit 2022 ist in Deutschland auch das elektronische Testament per Video-Identifikation beim Notar möglich. Aber: Ein „Online-Testament" ohne Notar bleibt weiterhin unwirksam.

Nacherbeneinsetzung

Sie können bestimmen, dass ein Erbe nur vorerbt und nach einem bestimmten Ereignis (z. B. Tod des Vorerben) ein anderer erbt. So bleibt Vermögen über Generationen in der Familie.

Erbschaftssteuer-Freibeträge

Kinder erhalten 400.000 € steuerfrei, Enkel 200.000 €, Ehegatten 500.000 €. Mit einem Testament können Sie diese Freibeträge optimal ausnutzen.