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Banken & Finanzen nach der Bestattung

Girokonto, Sparbrief, Depot, Schließfach: Alle Bank- und Finanzschritte nach der Bestattung, mit konkreten Fristen, Dokumentenliste und Praxis-Tipps. Recherchiert mit Erbrecht, Bankenfachverband und Verbraucherzentrale.

Bankschließfach und Kontoauszüge
EINSTIEG

Die wichtigsten Bank- und Finanzschritte in den ersten 30 Tagen

Nach der Bestattung wartet die finanzielle Seite des Abschieds: Girokonten, Sparbriefe, Wertpapierdepots und Bankschließfächer müssen gesperrt, gekündigt oder übertragen werden. Wer hier den Überblick behält, vermeidet verfallende Ansprüche und ungewollte Abbuchungen.

Die gute Nachricht: Mit Erbschein und Sterbeurkunde ist der Weg zur Bank klar geregelt. Diese Seite zeigt Ihnen Reihenfolge, Fristen und Zuständigkeiten — als vollständigen Fahrplan für die finanzielle Nachlassabwicklung.

CHRONOLOGIE

Die ersten 7 Tage: Bank- und Finanzschritte Schritt für Schritt

Die wichtigsten Bank-Schritte in den ersten 7 Tagen — chronologisch geordnet, damit Sie nichts vergessen und kein Geld verloren geht.

1

Todesbescheinigung & Bank informieren

Unmittelbar nach dem Tod: Arzt rufen (Hausarzt oder Notarzt) und die Todesbescheinigung ausstellen lassen. Dann sofort die Hausbank des Verstorbenen informieren. Die Bank sperrt das Konto sofort, um Missbrauch zu verhindern.

2

Erbschein oder Testament beantragen

Innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB): Erbschein beim Nachlassgericht beantragen ODER Testament eröffnen lassen. Ohne Erbschein kein Zugriff auf Konten, Depots, Schließfächer. Bei kleineren Summen reicht oft eine Kontovollmacht.

3

Girokonto sperren & Kontovollmacht klären

Sofort: Girokonto des Verstorbenen sperren lassen. Bestehende Kontovollmachten erlöschen mit dem Tod (§ 168 BGB). Erben benötigen einen neuen Zugang über das Konto-des-Erben-Verfahren der Bank.

4

Bankschließfach sichern

Innerhalb von 4 Wochen: Bankschließfach mit Erbschein öffnen lassen. Inhalt nur in Absprache mit allen Miterben entnehmen. Wertgegenstände und Dokumente inventarisieren — der Inhalt ist Teil des Nachlasses.

FAHRPLAN

Woche 2 bis 4: Depots, Sparbriefe und Online-Banking

Nach den ersten Tagen folgen die Wertanlagen. Auch hier gilt: Mit Erbschein und Sterbeurkunde regelt die Bank alles.

5

Sparbriefe & Festgelder prüfen

Innerhalb von 14 Tagen: Sparbriefe, Festgelder und Termingelder prüfen. Oft laufen sie noch — vorzeitige Kündigung nur mit Zinsverlust möglich. Erben können sie auf sich überschreiben oder auslaufen lassen.

6

Wertpapierdepots auflösen oder übertragen

Innerhalb von 30 Tagen: Depots mit Erbschein auf Erben umschreiben lassen. Kurswert zum Todestag ist relevant für Erbschaftssteuer. Verkauf oder Übertragung sind beides Optionen — Steuerberater hilft.

7

Bausparverträge & Lebensversicherungen

Bausparverträge prüfen (oft zinslos, Guthaben steht bereit). Lebensversicherungen separat melden — die Auszahlung erfolgt unabhängig vom Erbschein direkt an die Begünstigten. Policennummer bereithalten.

8

Kreditkarten & Online-Banking sperren

Innerhalb von 7 Tagen: Alle Kreditkarten, Online-Banking-Zugänge und Banking-Apps des Verstorbenen sperren. PINs und Zugangsdaten ändern. Daten sichern für eigene Übersicht. Vorher: keine Bewegungen über das Online-Banking des Verstorbenen.

Finanzen nach einem Todesfall sind eine Mischung aus Bürokratie und Vertrauen — wer den Erbschein hat, bekommt auch das Geld.
Aus der Erfahrung von Bankberatern
Girokonto und Bankauszug
WICHTIG

Girokonto kündigen oder sperren

Das Girokonto ist das Zentrum der Finanzen. Nach dem Tod wird es sofort gesperrt — Abbuchungen sind dann nicht mehr möglich. Die Auflösung erfolgt nach Vorlage des Erbscheins.

Drei Schritte zur Kontoauflösung:

  • Bank informieren: Sofort nach dem Tod — Sterbeurkunde + Personalausweis des Antragstellers bereithalten.
  • Sperre veranlassen: Die Bank sperrt das Konto kostenlos innerhalb weniger Minuten.
  • Erbschein vorlegen: Für Kontoauflösung oder Übertragung auf ein Erben-Konto ist der Erbschein Pflicht.
Gut zu wissen: Bestehende Kontovollmachten erlöschen mit dem Tod (§ 168 BGB). Auch Ehepartner oder Kinder dürfen ohne Erbschein nicht mehr auf das Konto zugreifen.
Bankschließfach und Wertpapiere
WICHTIG

Bankschließfach & Depots

Ein Bankschließfach öffnen Erben nur mit Erbschein und im Beisein der Bank. Depots werden auf Erben umgeschrieben oder verkauft — der Kurswert am Todestag zählt für die Erbschaftssteuer.

Was Sie wissen müssen:

  • Schließfach öffnen: Mit Erbschein in Anwesenheit der Bank. Bei Miterbengemeinschaften müssen alle Erben zustimmen.
  • Depot umschreiben: Mit Erbschein + Wertpapiervertrag. Erben können das Depot fortführen oder auflösen.
  • Kurswert notieren: Wert zum Todestag ist steuerrelevant. Bankbescheinigung für Erbschaftssteuer anfordern.
Praxis-Tipp: Lebensversicherungen werden NICHT über das Depot ausgezahlt — die Auszahlung erfolgt unabhängig vom Erbschein direkt an die im Vertrag benannten Begünstigten. Policennummer bereithalten.
DAS WICHTIGSTE

In 3 Schritten: Was bei Banken zuerst ansteht

Keine langen Listen. Nur das, was wirklich zählt — kompakt, verständlich, sofort umsetzbar.

Girokonto sperren

Girokonto sperren lassen

Sofort nach dem Tod: Bank informieren. Konto wird eingefroren. Verhindert ungewollte Abbuchungen und Kartenmissbrauch. Bestehende Daueraufträge stoppen automatisch.

Erbschein beantragen

Erbschein beantragen

Innerhalb von 6 Wochen beim Nachlassgericht. Erbschein legitimiert Sie als Erben und ist Pflicht für Kontoauflösung, Schließfachöffnung, Depotübertragung. Bei kleineren Summen reicht eine Kontovollmacht.

Sparbriefe und Depots

Sparbriefe & Depots regeln

Innerhalb von 30 Tagen. Sparbriefe laufen oft noch — vorzeitige Kündigung kostet Zinsen. Depots können auf Erben umgeschrieben oder verkauft werden. Steuerberater empfehlenswert.

ZAHLEN & FAKTEN

Bank- und Finanzschritte in Zahlen

30
Tage: Frist für die wichtigsten Bank-Schritte
5–8
Erbenpapiere je nach Vermögen
6 Wochen
Frist: Erbannahme / Ausschlagung
0
Kosten für Kontoauflösung
KOSTEN & ENTWICKLUNG

Wie dringend ist was? Die 4 Frist-Phasen bei Banken

Sofort (0–24 Std.) 20%

Todesbescheinigung, Bank informieren, Konto sperren — die ersten Stunden entscheiden

Woche 1–4 35%

Erbschein beantragen, Schließfach öffnen, Girokonto klären, Depots prüfen

Monat 1–3 30%

Sparbriefe kündigen, Depots auflösen, Bausparer prüfen, Versicherungen melden

Jahr 1 15%

Steuererklärung, Erbschaftssteuer, Akten aufbewahren

DOKUMENTE

Die 12 Dokumente, die Sie für Banken brauchen

Diese Unterlagen benötigen Sie für Banken, Bausparkassen, Versicherungen und das Finanzamt. Sammeln Sie sie frühzeitig — Ihr Bestatter hilft Ihnen bei der Beschaffung.

Sterbeurkunde

5–8 beglaubigte Kopien für Banken, Versicherungen, Behörden.

Erbschein

Vom Nachlassgericht — Pflicht für Kontoauflösung und Schließfach.

Testament

Eröffnungsprotokoll vom Nachlassgericht — ersetzt ggf. den Erbschein.

Personalausweis

Erben-Ausweis für Banklegitimation — eigenes Dokument.

Heiratsurkunde

Für Ehepartner — Nachweis der Erbfolge und Rentenansprüche.

Geburtsurkunde

Für Erben in gerader Linie — bei Banken gelegentlich verlangt.

Sterbegeldversicherung

Policennummer + Versicherungsbedingungen für Bankmeldung.

Kontoauszüge

Letzte 12 Monate für Steuer und Erbschaftsbilanz.

Depotvertrag

Depotnummer + Bankverbindung für Depotübertragung.

Schließfachvertrag

Schließfachnummer + Zugangsinformationen für Öffnung.

Vollmacht über den Tod hinaus

Falls vorhanden — erleichtert Bankzugriff erheblich.

Erbschaftssteuererklärung

Innerhalb von 3 Jahren ans Finanzamt — bei Überschreitung der Freibeträge.

CHRONOLOGIE

Tag 1 bis Jahr 1 — wann was bei Banken erledigt sein muss

Fristenübersicht nach Dringlichkeit: ROT (dringend, 0–24 Std.), GELB (wichtig, Woche 1–4), GRÜN (ordnen, Monat 1–3), BLAU (langfristig, Jahr 1).

1

Tag 1 — Konto sperren & Erbschein beantragen

Innerhalb von 24 Stunden: Bank informieren, Konto sperren lassen. Erbschein beim Nachlassgericht beantragen (6 Wochen Frist). Alle Kreditkarten sperren.

2

Woche 1–4 — Schließfach, Depots, Versicherungen

Bankschließfach mit Erbschein öffnen. Depots prüfen, Sparbriefe klären. Versicherungen separat informieren. Online-Banking-Zugänge sperren.

3

Monat 1–3 — Abrechnung & Erbschaftssteuer

Wertpapiere verkaufen oder übertragen. Erbschaftssteuererklärung vorbereiten. Bausparverträge prüfen. Letzte Konten auflösen.

4

Jahr 1 — Belege aufbewahren, Übersicht behalten

Alle Belege 30 Jahre aufbewahren (§ 147 AO). Eigenes Online-Banking mit neuen Zugangsdaten absichern. Erbschaftssteuererklärung einreichen.

FRISTEN-ÜBERSICHT

Die 7 wichtigsten Fristen für Banken und Finanzen

Welche Frist ist JETZT dran? Eine Wand mit allen Fristen, von der Eile bis zur langfristigen Planung — mit Quelle und Hinweis.

24 Stunden

Konto sperren
Bank sofort informieren. Sterbeurkunde + Personalausweis bereithalten.

Quelle: § 675h BGB / AGB Banken

1 Woche

Bankschließfach sichern
Schließfach mit Erbschein öffnen. Inhalt nur mit allen Miterben entnehmen.

Quelle: Bankenfachverband

6 Wochen

Erbschein beantragen
Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes. Erbannahme oder -ausschlagung erklären.

Quelle: § 1944 BGB

30 Tage

Depots & Sparbriefe regeln
Bank schriftlich informieren. Umschreibung auf Erben oder Verkauf prüfen.

Quelle: Erbschaftssteuergesetz

3 Monate

Kreditkarten & Online-Banking
Sperrung aller Zugänge. Neue Kontovollmacht für Erben.

Quelle: § 675h BGB

1 Jahr

Erbschaftssteuererklärung
Falls Erbschaft über Freibeträgen. Finanzamt informieren.

Quelle: § 1 ErbStG

30 Jahre

Aufbewahrungspflicht Belege
Kontoauszüge, Depotauszüge, Verträge mindestens 30 Jahre aufbewahren.

Quelle: § 147 AO

REGIONAL

Was ist in Ihrem Bundesland anders?

Bankenregelungen, Erbschaftssteuer-Zuständigkeit und Kontoauflösung variieren von Bundesland zu Bundesland. Hier die wichtigsten Unterschiede in 5 Beispielen.

Bayern
  • Bankenaufsicht: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Erbschaftssteuer: Finanzamt des letzten Wohnsitzes
  • Sparbriefe: Vorzeitige Kündigung mit Zinsverlust möglich
  • Konto Sperre: Innerhalb von 24 Stunden, schriftlich
Nordrhein-Westfalen
  • Bankenaufsicht: BaFin — bundesweit einheitlich
  • Erbschaftssteuer: Finanzamt des letzten Wohnsitzes
  • Sparbriefe: Konditionen bei vorzeitiger Kündigung prüfen
  • Konto Sperre: Innerhalb von 24 Stunden
Berlin
  • Bankenaufsicht: BaFin — bundesweit einheitlich
  • Erbschaftssteuer: Finanzamt Berlin — je nach Bezirk
  • Sparbriefe: Berliner Banken oft kulanter bei Erben
  • Konto Sperre: Innerhalb von 24 Stunden
Sachsen
  • Bankenaufsicht: BaFin — bundesweit einheitlich
  • Erbschaftssteuer: Finanzamt des letzten Wohnsitzes
  • Sparbriefe: Sächsische Sparkassen oft kulanter
  • Konto Sperre: Innerhalb von 24 Stunden
Schleswig-Holstein
  • Bankenaufsicht: BaFin — bundesweit einheitlich
  • Erbschaftssteuer: Finanzamt des letzten Wohnsitzes
  • Sparbriefe: Sparkassen Holstein kulanter bei Erben
  • Konto Sperre: Innerhalb von 24 Stunden
PRAXIS-TIPPS

6 Tipps für Banken und Finanzen nach der Bestattung

01

Erbschein zuerst beantragen

Ohne Erbschein kein Zugriff auf Konten, Depots oder Schließfächer. Beantragen Sie den Erbschein innerhalb von 6 Wochen beim Nachlassgericht. Bei kleineren Summen reicht eine Kontovollmacht.

02

Sofort Konto sperren lassen

Die Sperre ist kostenlos und verhindert Missbrauch. Eine schriftliche Mitteilung mit Sterbeurkunde reicht. Bestehende Daueraufträge stoppen automatisch.

03

Bankschließfach nicht eigenmächtig öffnen

Ein Schließfach darf nur mit Erbschein und im Beisein der Bank geöffnet werden. Der Inhalt ist Teil des Nachlasses und gehört allen Miterben gemeinsam.

04

Sparbriefe nicht voreilig kündigen

Sparbriefe laufen oft noch. Eine vorzeitige Kündigung kostet Zinsen. Prüfen Sie, ob ein Auslaufen bis zur Fälligkeit sinnvoller ist.

05

Depot-Kurswert notieren

Für die Erbschaftssteuer ist der Kurswert am Todestag relevant. Lassen Sie sich eine Bescheinigung der Bank geben — Sie brauchen sie für die Steuererklärung.

06

Online-Banking-Zugänge sofort sperren

Alle Zugänge, PINs und TAN-Listen des Verstorbenen sind tabu. Ändern Sie Zugangsdaten zu Gemeinschaftskonten. Banking-Apps auf gemeinsamen Geräten deinstallieren.

HÄUFIG GEFRAGT

Häufige Fragen zu Banken und Finanzen nach der Bestattung

In der Regel die engsten Angehörigen oder der Erbe. Viele Bestatter bieten diesen Service im Formalitätenpaket (150–300 Euro) an. Sie können die Bank auch selbst informieren — schriftlich mit Sterbeurkunde.

Sofort nach Vorlage des Erbscheins oder Testaments. Bei kleineren Summen unter 5.000 Euro reicht oft eine Kontovollmacht, die der Verstorbene zu Lebzeiten erteilt hat.

Mit dem Tod erlöschen alle Online-Banking-Zugänge. Die Bank sperrt den Zugang. Erben erhalten einen neuen Zugang über das Konto-des-Erben-Verfahren. Vorher: keine Kontobewegungen über das Online-Banking des Verstorbenen.

Nein. Das Schließfach darf nur in Anwesenheit der Bank und mit Erbschein geöffnet werden. Bei Miterbengemeinschaften müssen alle Erben zustimmen. Der Inhalt wird inventarisiert.

In der Regel nichts — die Auflösung eines Nachlasskontos ist kostenfrei. Nur bei speziellen Services (Nachlassverwaltung, Treuhand) können Gebühren anfallen.

Sie stoppen automatisch mit der Kontosperrung. Wichtige Daueraufträge (Miete, Versicherungen) sollten Sie auf ein Konto des Erben ummelden — Miete über 3 Monate wird aus dem Sterbevierteljahr finanziert.

Innerhalb von 3 Jahren nach dem Erbfall. Die Erklärung wird beim Finanzamt des letzten Wohnsitzes eingereicht. Freibeträge: 500.000 € Ehepartner, 400.000 € Kinder, 20.000 € Enkel.