Menü

Berliner Testament: Wer erbt was?

Das beliebteste Ehegattentestament in Deutschland verständlich erklärt — mit Pflichtteil, Aufhebung und praktischen Tipps.

Notarielle Dokumente zum Berliner Testament auf einem Holztisch
EINSTIEG

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist das beliebteste gemeinschaftliche Testament von Ehepartnern in Deutschland. Das Testament muss notariell beurkundet werden und kann jederzeit durch ein gemeinsames neues Testament geändert werden. Der überlebende Partner erbt zunächst das gesamte Vermögen und kann frei darüber verfügen. Die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Partners — das ist der Kern des Berliner Testaments.

Das Berliner Testament muss notariell beurkundet werden — beide Partner müssen gleichzeitig vor dem Notar erscheinen. Besonders wichtig: Der Aufhebung: Kinder haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanteils — auch beim Berliner Testament, auch wenn das Testament etwas anderes besagt.

ÜBERSICHT

Berliner Testament — Die wichtigsten Aspekte

Das Berliner Testament bietet Ehepaaren Schutz und Sicherheit für die Vermögensnachfolge und rechtliche Gestaltung.

Gemeinschaftliches Testament — Ehepaar bei Notar

Gemeinschaftliches Testament

Beide Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein.

Wechselseitige Erbeinsetzung — Partner erbt alles

Wechselseitige Erbeinsetzung

Der überlebende Partner erbt das gesamte Vermögen und verwaltet es frei — unter Beachtung der Aufhebungsansprüche.

Nacherbeneinsetzung — Kinder erben später

Nacherbeneinsetzung

Nach dem Tod des zweiten Partners erben die Kinder zu gleichen Teilen. Sie erben zu gleichen Teilen.

Ein Berliner Testament ist Ausdruck tiefen Vertrauens zwischen Ehepartnern.
Irisches Sprichwort
Familie und Berliner Testament
WIE ES FUNKTIONIERT

Das Berliner Testament in der Praxis

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Der überlebende Partner erbt das gesamte Vermögen, und kann frei darüber verfügen.

Nacherbeneinsetzung: Nach dem Tod des zweiten Partners erben die Kinder zu gleichen Teilen. Das Vermögen wird dann unter den Kindern aufgeteilt, unabhängig davon, welcher Partner zuerst verstorben ist (Gleichberechtigung der Kinder).

Voraussetzungen: Notarielle Beurkundung ist zwingend erforderlich, Beide Partner müssen gleichzeitig vor dem Notar erscheinen, Das Testament kann jederzeit durch ein neues gemeinsames Testament geändert werden.

Widerrufsmöglichkeiten: Ein Widerrufs-Testament (einseitig) kann nur den eigenen Anteil widerrufen, Die vollständige Aufhebung erfordert die Zustimmung beider Partner.

Wichtig: Die Aufhebungsabfindungsklausel sollte immer enthalten sein zu den Verwandten — Sie verhindert, dass Kinder den Pflichtteil sofort nach dem ersten Tod einklagen.
Erbquoten Übersicht
PFLICHTTEIL

Was passiert mit dem Pflichtteil?

Beim Berliner Testament werden die Kinder, des ersten verstorbenen Partners zunächst enterbt. Sie erben erst nach dem Tod des zweiten Ehegatten:

Das kann zum Aufhebungsanspruch führen: Viele Berliner Testamente enthalten eine Klausel, die den überlebenden Partner verpflichtet, den Kindern den Pflichtteil auszuzahlen.

Das schützt vor späteren Streitigkeiten: Optionale Aufhebungsabfindung: Eine Klausel verhindert, dass Kinder den Pflichtteil sofort nach dem ersten Tod einklagen.

Der Aufhebung beträgt immer die Hälfte: des gesetzlichen Erbanteils — unabhängig vom Testament.

Aufhebung: Ein Berliner Testament kann durch ein gemeinsames Widerrufs-Testament, jederzeit aufgehoben werden — aber nur gemeinsam.
ZAHLEN & FAKTEN

Berliner Testament in Zahlen

70%
aller Testamente in Deutschland sind Berliner Testamente
2.5 Mio.
gemeinsame Testamente in Deutschland
45%
der Ehepaare haben überhaupt kein Testament
60%
aller Berliner Testamente enthalten Pflichtteilsabfindung
KOSTEN & ENTWICKLUNG

Kosten im Überblick

Notarielles Ehegattentestament 65%

Kosten ca. 200–800 EUR je nach Vermögenswert und Komplexität

Aufhebung gemeinsames Testament 45%

Kosten 100–300 EUR beim Notar, beide Partner anwesend

Widerrufs-Testament (einseitig) 30%

Kosten ca. 100–200 EUR — nur für den eigenen Anteil

Pflichtteilsabfindung gerichtlich 85%

Anwalts- und Gerichtskosten: 2.000–10.000 EUR

PRAXIS-TIPPS

Praxis-Tipps zum Berliner Testament

01

Frühzeitig erstellen — idealerweise noch vor Renteneintritt, wenn beide Partner gesund sind.

02

Pflichtteilsabfindungsklausel einbauen — verhindert Streitigkeiten zwischen Partner und Kindern.

03

Pflichtteilsansprüche prüfen: Selbst Enterbte haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Anteils.

04

Immobilien regeln: Wer darf im gemeinsamen Haus wohnen bleiben?.

05

Vorsorgevollmacht ergänzen — falls ein Partner geschäftsunfähig wird, kann der andere nicht mehr testamentarisch handeln.

06

Gemeinsame Immobilien im Testament berücksichtigen — Nutzungsregelung festlegen.

HÄUFIG GEFRAGT

Häufige Fragen zum Berliner Testament

Ein gemeinschaftliches Testament, bei dem sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und Kinder erst nach dem Tod des zweiten Partners erben.

Ja, wenn es notariell beurkundet wird. Beide Partner müssen gleichzeitig vor dem Notar erscheinen. Ohne notarielle Beurkundung ist es unwirksam.

Die Kosten betragen ca. 200–800 EUR, abhängig vom Vermögenswert. Die Gebühren richten sich nach dem Notarkostengesetz und betragen etwa 0,4–1,6 % des Vermögenswerts.

Der überlebende Partner erbt das gesamte Vermögen. Die Kinder werden zunächst enterbt, haben aber einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbanteils.

Ja — durch ein neues gemeinsames Testament. Ein Partner kann das Testament nicht allein ändern, da es wechselseitig verbunden ist.

Durch ein gemeinsames Widerrufs-Testament (beide Partner müssen zustimmen) oder durch einseitigen Widerruf nach Scheidung. Ein Partner kann allein nur seinen eigenen Anteil widerrufen.

Eine Klausel, die den überlebenden Partner verpflichtet, den Kindern den Pflichtteil auszuzahlen. Sie verhindert, dass Kinder den Pflichtteil sofort nach dem ersten Tod einklagen.

Weitere Informationen

Verwandte Themen

Wussten Sie schon?

Über 70 % aller Testamente in Deutschland sind Berliner Testamente — es ist die beliebteste Form des Ehegattentestaments.

Rund 2,5 Millionen Ehepaare in Deutschland haben ein gemeinschaftliches Testament. Tendenz steigend.

Der Pflichtteil kann erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners geltend gemacht werden — nicht vorher.

Der Pflichtteil ist unverzichtbar: Er kann nicht durch Testament ausgeschlossen werden.

Notarielle Kosten für ein gemeinsames Testament — betragen ca. 0,4–1,6 % des Vermögenswerts.

Ohne Testament erbt der überlebende Ehepartner bei Kindern nur 1/4 — mit Berliner Testament das gesamte Vermögen.