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Versicherungsunterlagen und Police auf einem Schreibtisch

Versicherungen nach der Bestattung

Lebensversicherung, Sterbegeld, Unfallversicherung, Haftpflicht, Hausrat und Kfz: welche Versicherungen zahlen, welche kündigen — mit Fristen, Antragswegen und Praxis-Tipps.

Versicherungspolicen und Schriftwechsel
EINSTIEG

Welche Versicherungen zahlen, welche kündigen?

Nach der Bestattung wartet die versicherungstechnische Seite: Lebensversicherung, Sterbegeld, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherung müssen gemeldet oder gekündigt werden. Wer hier den Überblick behält, vermeidet verfallene Ansprüche und unnötige Beiträge.

Die gute Nachricht: Lebensversicherungen werden unabhängig vom Erbschein ausgezahlt, Sterbegeldversicherungen oft direkt an den Bestatter. Diese Seite zeigt Ihnen Auszahlungen, Kündigungen und Fristen — als vollständiger Leitfaden für Versicherungen.

CHRONOLOGIE

Die ersten 4 Wochen: Versicherungen Schritt für Schritt

Die wichtigsten Versicherungs-Schritte in den ersten Wochen — chronologisch geordnet, damit Sie keine Auszahlung verpassen.

1

Lebensversicherung melden

Unmittelbar nach dem Tod: Lebensversicherung des Verstorbenen melden. Versicherer prüft Bezugsberechtigung und zahlt unabhängig vom Erbschein direkt aus. Sterbeurkunde + Police einreichen, Auszahlung 4–8 Wochen.

2

Sterbegeldversicherung prüfen

Innerhalb von 2 Wochen: Sterbegeldversicherung prüfen — oft 3.000–8.000 € Deckungssumme. Viele Bestatter rechnen direkt mit dem Versicherer ab. Policennummer bereithalten. Sterbegeld der Krankenkasse wurde 2004 abgeschafft.

3

Kfz-Versicherung ummelden

Innerhalb von 14 Tagen: Kfz-Versicherung über Todesfall informieren. Fahrzeug entweder umschreiben (Erbe als neuen Halter), verkaufen oder stilllegen. Bei Stilllegung bleibt die SF-Klasse für den Erben erhalten.

4

Unfallversicherung prüfen

Innerhalb von 4 Wochen: Unfallversicherung prüfen — viele haben Todesfallschutz, der oft übersehen wird. Bei Unfalltod: doppelte Leistung möglich. Sonderkündigungsrecht innerhalb 14 Tagen nach Kenntnis vom Tod.

FAHRPLAN

Monat 2 bis 12: Hausrat, Haftpflicht und Eigenvorsorge

Nach den ersten Wochen folgen die laufenden Versicherungen. Hier die wichtigsten Themen ab Monat 2.

5

Hausratversicherung prüfen

Innerhalb von 2–3 Monaten: Hausratversicherung läuft auf den Erben über. Bei Aufgabe der Wohnung: Sonderkündigungsrecht innerhalb 3 Monaten. Bei Wohnungsauflösung: Inventarliste für Versicherungsfall erstellen.

6

Haftpflichtversicherung übertragen

Innerhalb von 3 Monaten: Privathaftpflicht läuft auf den Erben über. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls nach dem Tod deckt die Versicherung weiter. Vorsicht: Ohne Versicherung besteht persönliche Haftung des Erben mit dem ganzen Vermögen.

7

Reise- und sonstige Policen kündigen

Innerhalb von 6 Monaten: Reiseversicherungen, Handyversicherungen, Tierversicherungen und andere laufende Policen kündigen. Belege aufbewahren — KFZ-Versicherer erstatten oft zu viel gezahlte Beiträge anteilig zurück.

8

Eigene Risikolebensversicherung prüfen

Innerhalb von 12 Monaten: Eigene Risikolebensversicherung prüfen, ggf. abschließen. Wer Familie absichern will: 3–5-faches Jahresgehalt, monatlicher Beitrag 20–50 €. Auch ohne Familie: Kredite und laufende Verpflichtungen absichern.

Versicherungen sind die stillen Helfer im Hintergrund — wer Bescheid weiß, bekommt im Trauerfall das, was ihm zusteht.
Aus der Erfahrung von Versicherungsmaklern
Lebensversicherung Police
WICHTIG

Lebensversicherung & Risikolebensversicherung

Die Lebensversicherung zahlt beim Tod des Versicherten die vereinbarte Summe aus — entweder als Sparanteil (Kapitallebensversicherung) oder als reine Risikoabsicherung (Risikolebensversicherung). Die Auszahlung erfolgt unabhängig vom Erbschein direkt an die im Vertrag benannten Bezugsberechtigten.

Was Sie wissen müssen:

  • Bezugsberechtigter: Die im Vertrag benannte Person erhält die Auszahlung — Vorrang vor Testament und Erbschein.
  • Sterbeurkunde + Police: Einreichen beim Versicherer, Auszahlung 4–8 Wochen.
  • Risikolebensversicherung: Reine Todesfallversicherung ohne Sparanteil — sinnvoll für Familien mit Kindern oder zur Kreditsicherung.
  • Kapitallebensversicherung: Mischung aus Todesfallschutz und Sparplan. Auszahlung = eingezahlte Beiträge + Überschussbeteiligung.
Gut zu wissen: Wurde kein Bezugsberechtigter benannt, fällt die LV in den Nachlass und wird gemäß Testament/gesetzlicher Erbfolge verteilt. Policennummer bereithalten!
Kfz und Haftpflicht Versicherung
WICHTIG

Kfz, Haftpflicht & Hausrat

Die laufenden Versicherungen des Verstorbenen — Kfz-Versicherung, Privathaftpflicht und Hausratversicherung — laufen auf den Erben über. Sie können fortgeführt, gekündigt oder übertragen werden. Sonderkündigungsrechte sind zu beachten.

Was Sie wissen müssen:

  • Kfz-Versicherung: Umschreiben (Erbe als Halter), verkaufen oder stilllegen. Bei Stilllegung bleibt die SF-Klasse für den Erben.
  • Haftpflicht: Läuft auf den Erben über, deckt auch nach dem Tod. Ohne Versicherung: persönliche Haftung des Erben.
  • Hausrat: Sonderkündigungsrecht bei Wohnungsaufgabe innerhalb 3 Monaten. Bei Einbruch oder Brand nach Tod: Versicherung deckt.
  • Fristen: Kfz + Unfall: 14 Tage. Hausrat: 3 Monate bei Wohnungsaufgabe. Haftpflicht: jederzeit mit Frist.
Praxis-Tipp: Nach dem Todesfall eines Angehörigen: Eigene Risikolebensversicherung prüfen. Wer Kinder hat oder einen laufenden Kredit, sollte eine RLV in Höhe des 3–5-fachen Jahresgehalts haben — Beitrag oft nur 20–50 €/Monat.
DAS WICHTIGSTE

In 3 Schritten: Was bei Versicherungen zuerst ansteht

Keine langen Listen. Nur das, was wirklich zählt — kompakt, verständlich, sofort umsetzbar.

Lebensversicherung

Lebensversicherung melden

Sofort: Versicherer kontaktieren. Sterbeurkunde + Police einreichen. Auszahlung erfolgt unabhängig vom Erbschein direkt an Bezugsberechtigte. Bearbeitung 4–8 Wochen. Policennummer bereithalten.

Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung regeln

Innerhalb von 14 Tagen: Todesfall melden. Fahrzeug umschreiben (Erbe als Halter), verkaufen oder stilllegen. Bei Stilllegung bleibt die SF-Klasse für den Erben erhalten. Police bereithalten.

Hausrat und Haftpflicht

Hausrat & Haftpflicht prüfen

Innerhalb von 3 Monaten: Hausratversicherung läuft auf Erben über — bei Wohnungsaufgabe Sonderkündigungsrecht. Haftpflicht deckt weiter — ohne Versicherung droht persönliche Haftung. Eigene Risikolebensversicherung prüfen.

ZAHLEN & FAKTEN

Versicherungen in Zahlen

14 Tage
Meldefrist Lebensversicherung
4-8 Wochen
LV-Auszahlung durch Versicherer
3000-8000 €
Sterbegeldversicherung typisch
20-50 €/Monat
Risikolebensversicherung
KOSTEN & ENTWICKLUNG

Wie dringend ist was? Die 4 Frist-Phasen bei Versicherungen

Sofort (Tag 1–14) 20%

Lebensversicherung melden — binnen 14 Tagen schriftlich

Woche 2–4 35%

Kfz, Sterbegeld prüfen — Policen einreichen

Monat 2–3 30%

Hausrat, Haftpflicht prüfen — Bedarf prüfen, ggf. kündigen

Jahr 1+ 15%

Eigene RLV abschließen — Risikolebensversicherung prüfen

DOKUMENTE

Die 12 Dokumente, die Sie für die Versicherungen brauchen

Diese Unterlagen benötigen Sie für Versicherer, Bestatter und Behörden. Sammeln Sie sie frühzeitig — Ihr Bestatter hilft Ihnen bei der Beschaffung.

Sterbeurkunde

5–8 beglaubigte Kopien für Versicherer, Behörden, Bestatter.

Police LV

Lebensversicherung—Policennummer + Vertragsbedingungen für Auszahlung.

Police Kfz

Kfz-Versicherung — Todesfall melden innerhalb 14 Tagen.

Police Unfall

Unfallversicherung — Sonderkündigung innerhalb 14 Tagen möglich.

Police Hausrat

Hausratversicherung — läuft auf Erben über, Kündigung binnen 3 Monaten.

Police Haftpflicht

Haftpflichtversicherung — läuft auf Erben über, ggf. kündigen.

Policennummer

Alle Policennummern sammeln — Wichtig für schnelle Meldung.

Bezugsberechtigter-Vertrag

LV-Vertrag mit Bezugsberechtigten-Angabe — Vorrang vor Testament.

Sterbegeldversicherung

Typisch 3.000–8.000 € — Direktzahlung an Bestatter möglich.

Risikolebensversicherung

RLV mit Todesfallkapital — 20–50 €/Monat typisch.

Bausparvertrag

Bausparsumme + Futurummer — bei Bestatter melden.

Versicherungsübersicht

Alle Policen zusammengetragen — erleichtert Bearbeitung.

CHRONOLOGIE

Tag 1 bis Jahr 1 — wann was bei Versicherungen erledigt sein muss

Fristenübersicht nach Dringlichkeit: ROT (dringend, 0–24 Std.), GELB (wichtig, Woche 1–4), GRÜN (ordnen, Monat 1–3), BLAU (langfristig, Jahr 1).

1

Tag 1 — Konto sperren & Erbschein beantragen

Innerhalb von 24 Stunden: Bank informieren, Konto sperren lassen. Erbschein beim Nachlassgericht beantragen (6 Wochen Frist). Alle Kreditkarten sperren.

2

Woche 1–4 — Schließfach, Depots, Versicherungen

Lebensversicherung melden: Sterbeurkunde + Police einreichen. Auszahlung an Bezugsberechtigte. Kfz-Versicherung ummelden (14 Tage). Unfallversicherung prüfen — oft Todesfallschutz.

3

Monat 1–3 — Abrechnung & Erbschaftssteuer

Wertpapiere verkaufen oder übertragen. Erbschaftssteuererklärung vorbereiten. Bausparverträge prüfen. Letzte Konten auflösen.

4

Jahr 1 — Belege aufbewahren, Übersicht behalten

Alle Belege 30 Jahre aufbewahren (§ 147 AO). Eigenes Online-Banking mit neuen Zugangsdaten absichern. Erbschaftssteuererklärung einreichen.

FRISTEN-ÜBERSICHT

Die 7 wichtigsten Fristen für Versicherungen

Welche Frist ist JETZT dran? Eine Wand mit allen Versicherungsfristen — von der Meldepflicht bis zur Belegaufbewahrung.

14 Tage

Lebensversicherung melden
Schriftlich beim Versicherer — binnen 14 Tagen nach Todesfall. Sterbeurkunde + Police einreichen.

Quelle: § 32 VVG

4-8 Wochen

LV-Auszahlung
Nach Einreichung der Unterlagen: Auszahlung durch Versicherer. Bearbeitung 4–8 Wochen.

Quelle: Versicherungsbedingungen

14 Tage

Kfz-Versicherung melden
Todesfall innerhalb 14 Tagen melden. Fahrzeug umschreiben oder stilllegen.

Quelle: VHV Versicherung

3 Monate

Hausrat Sonderkündigung
Sonderkündigung bei Wohnungsaufgabe — binnen 3 Monaten.

Quelle: § 54 VVG

14 Tage

Unfall Sonderkündigung
Sonderkündigungsrecht innerhalb 14 Tagen nach Todesfall.

Quelle: § 32 VVG

6-12 Monate

Reise/Tier kündigen
Reiseversicherung, Tierhaftpflicht — binnen 6-12 Monaten prüfen/kündigen.

Quelle: Versicherungsberater

30 Jahre

Police-Belege aufbewahren
Alle Versicherungspolicen mindestens 30 Jahre aufbewahren.

Quelle: § 147 AO

REGIONAL

Versicherungen in den Bundesländern

Versicherungsregelungen, Landesversicherungsanstalten, Verbraucherzentralen und regionale Besonderheiten — hier die wichtigsten Unterschiede in 5 Bundesländern.

Bayern
  • Landesversicherungsanstalten: Landesversicherungsanstalt für Bayern (LVA)
  • Verbraucherzentralen: Verbraucherzentrale Bayern e.V.
  • Regionale Versicherungsberater: Bayerische Versicherungsberater
  • Besonderheiten Pflegeversicherung: Bayerische Pflegeversicherung mit Zuschüssen
  • Bestattungsvorsorge-Bonus: Landesförderung für Bestattungsvorsorge
NRW
  • Landesversicherungsanstalten: LVA Nordrhein
  • Verbraucherzentralen: Verbraucherzentrale NRW
  • Regionale Versicherungsberater: RVV Nordrhein-Westfalen
  • Besonderheiten Pflegeversicherung: NRW-Pflegeversicherung mit Zuschüssen
  • Bestattungsvorsorge-Bonus: Landesförderung Bestattungsvorsorge
Berlin
  • Landesversicherungsanstalten: LVA Berlin
  • Verbraucherzentralen: Verbraucherzentrale Berlin-Brandenburg
  • Regionale Versicherungsberater: Berliner Versicherungsberater
  • Besonderheiten Pflegeversicherung: Berliner Pflegeversicherung mit Zuschüssen
  • Bestattungsvorsorge-Bonus: Senatsförderung Bestattungsvorsorge
Hamburg
  • Landesversicherungsanstalten: LVA Hamburg
  • Verbraucherzentralen: Verbraucherzentrale Hamburg
  • Regionale Versicherungsberater: Hamburgische Versicherungsberater
  • Besonderheiten Pflegeversicherung: Hamburger Pflegeversicherung mit Zuschüssen
  • Bestattungsvorsorge-Bonus: Senatsförderung Bestattungsvorsorge
Sachsen
  • Landesversicherungsanstalten: LVA Sachsen
  • Verbraucherzentralen: Verbraucherzentrale Sachsen
  • Regionale Versicherungsberater: Sächsische Versicherungsberater
  • Besonderheiten Pflegeversicherung: Sächsische Pflegeversicherung mit Zuschüssen
  • Bestattungsvorsorge-Bonus: Landesförderung Bestattungsvorsorge
PRAXIS-TIPPS

6 Tipps für Versicherungen nach der Bestattung

01

Lebensversicherung zuerst melden

Lebensversicherungen werden unabhängig vom Erbschein direkt an die im Vertrag benannten Bezugsberechtigten ausgezahlt. Sterbeurkunde + Police einreichen, Auszahlung 4–8 Wochen. WICHTIG: Bezugsberechtigter aus dem Vertrag hat Vorrang vor Testament/Erbschein.

02

Sterbegeldversicherung prüfen

Viele Bestatter bieten eine Direktzahlung mit dem Sterbegeldversicherer an — die LV-Auszahlung geht direkt an den Bestatter, Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Policennummer bereithalten. Sterbegeld von der Krankenkasse wurde 2004 abgeschafft.

03

Kfz-Versicherung schnell regeln

Innerhalb von 14 Tagen den Todesfall melden. Fahrzeug entweder umschreiben (Erbe als neuen Halter eintragen), verkaufen oder stilllegen. Bei Stilllegung: SF-Klasse bleibt erhalten, Versicherung kann vom Erben weitergeführt werden.

04

Unfallversicherungen nicht vergessen

Viele Menschen haben eine Unfallversicherung mit Todesfallschutz — Todesfallkapital wird ausgezahlt. Vertrag prüfen, oft übersehen. Auch ohne Todesfallschutz: Sonderkündigungsrecht innerhalb 14 Tagen nach Kenntnis vom Tod.

05

Hausrat und Haftpflicht kritisch prüfen

Hausratversicherung läuft auf den Erben über. Bei Aufgabe der Wohnung: Sonderkündigungsrecht innerhalb 3 Monaten. Haftpflicht läuft ebenfalls weiter — bei Eintritt eines Versicherungsfalls nach dem Tod deckt die Versicherung. Vorsicht: Ohne Versicherung besteht persönliche Haftung des Erben.

06

Eigene Vorsorgelücken prüfen

Nach dem Todesfall eines Angehörigen: Eigene Risikolebensversicherung prüfen, ggf. abschließen. Wer Familie absichern will, sollte eine Risikolebensversicherung in Höhe des 3–5-fachen Jahresgehalts haben — monatlicher Beitrag oft nur 20–50 €.

HÄUFIG GEFRAGT

Häufige Fragen zu Versicherungen nach der Bestattung

Die im Vertrag benannte bezugsberechtigte Person — unabhängig von Testament oder Erbschein. Wurde kein Bezugsberechtigter eingetragen, fällt die LV in den Nachlass und wird gemäß Testament/gesetzlicher Erbfolge verteilt. Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Sterbeurkunde beim Versicherer, Bearbeitung 4–8 Wochen.

Innerhalb von 14 Tagen schriftlich: Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung, Unfallversicherung, Kfz-Versicherung. Sterbeurkunde + Police bereithalten. Haftpflicht und Hausrat laufen oft weiter — prüfen, ob Bedarf besteht. Direktzahlung an Bestatter ist bei vielen Sterbegeldversicherungen möglich.

Die Kfz-Versicherung läuft weiter, bis sie gekündigt wird. Erben können das Fahrzeug zulassen (Kennzeichen umschreiben), verkaufen oder stilllegen. Bei Stilllegung: SF-Klasse wird auf den Erben übertragen. Bei Verschrottung: Kfz-Steuer und Versicherung entfallen ab dem Tag der Verschrottung.

Sterbegeld ist in der Sterbegeldversicherung gebündelt: Vertrag wird mit Sterbeurkunde beim Versicherer eingereicht, Auszahlung 4–8 Wochen. Sterbegeld von der Krankenkasse wurde 2004 abgeschafft — heute nur noch private Sterbegeldversicherungen. Höhe typisch 3.000–8.000 €, abhängig vom Vertrag.

Ja, sofern Vertrag nicht gekündigt wird. Hausrat-Versicherung: prüfen ob Wohnung noch genutzt wird. Bei Aufgabe der Wohnung: Sonderkündigungsrecht innerhalb 3 Monaten. Haftpflicht: läuft auf den Erben über, kann vom Erben gekündigt werden. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls deckt die Versicherung weiter.

Bei Unfallversicherungen mit Todesfall-Leistung (sog. Todesfallkapital): Todesfall melden, Auszahlung an Bezugsberechtigte. Reine Unfallversicherungen ohne Todesfall: Sonderkündigungsrecht innerhalb 14 Tagen nach Kenntnis. Prüfen, ob der Verstorbene eine Unfallversicherung mit Todesfallschutz hatte — wird oft übersehen.

Reine Todesfallversicherung ohne Sparanteil. Todesfallsumme wird ausgezahlt, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit stirbt. Sinnvoll für Familien mit Kindern oder zur Absicherung eines Kredits. Auszahlung an Bezugsberechtigten — in der Regel der Ehepartner. Auch hier: Sterbeurkunde + Police einreichen.