
Versicherungen nach der Bestattung
Lebensversicherung, Sterbegeld, Unfallversicherung, Haftpflicht, Hausrat und Kfz: welche Versicherungen zahlen, welche kündigen — mit Fristen, Antragswegen und Praxis-Tipps.

Welche Versicherungen zahlen, welche kündigen?
Nach der Bestattung wartet die versicherungstechnische Seite: Lebensversicherung, Sterbegeld, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherung müssen gemeldet oder gekündigt werden. Wer hier den Überblick behält, vermeidet verfallene Ansprüche und unnötige Beiträge.
Die gute Nachricht: Lebensversicherungen werden unabhängig vom Erbschein ausgezahlt, Sterbegeldversicherungen oft direkt an den Bestatter. Diese Seite zeigt Ihnen Auszahlungen, Kündigungen und Fristen — als vollständiger Leitfaden für Versicherungen.
Die 7 weiteren Themenbereiche nach der Bestattung
Lebensversicherung und Sterbegeld sind nur ein Bereich. Es gibt 7 weitere Lebensbereiche, die jetzt auf Sie warten — von Erbschaft über Grabpflege bis zur Wohnungsauflösung.

Übersicht „Nach der Bestattung"
Zurück zur Hauptseite mit allen 8 Themenclustern und dem vollständigen Fahrplan.

Abmeldungen & Behörden
Sterbeurkunde, Meldeamt, Personalausweis — alle Behördengänge in den ersten 7 Tagen.

Wohnung & Mietverträge
Mietvertrag kündigen mit Sonderkündigungsrecht, Wohnung auflösen, Strom und Gas ummelden.

Digitaler Nachlass
Social Media, E-Mail, Cloud, Streaming, Mobilfunk — was wird gelöscht, was bleibt.

Versicherungen
Lebensversicherung, Sterbegeld, Haftpflicht, Hausrat, Kfz — was wird ausgezahlt.

Erbschaft & Nachlass
Erbschein, Testament, Erbschaftssteuer, Freibeträge — das Erbe richtig regeln.

Hinterbliebenenrente
Witwen-/Witwerrente, Waisenrente, Sterbevierteljahr — wer bekommt was.

Grab & Nachgang
Grabpflege, Grabstein, Ruhefrist, Gedenkfeier — alles rund um die letzte Ruhestätte.
Die ersten 4 Wochen: Versicherungen Schritt für Schritt
Die wichtigsten Versicherungs-Schritte in den ersten Wochen — chronologisch geordnet, damit Sie keine Auszahlung verpassen.
Lebensversicherung melden
Unmittelbar nach dem Tod: Lebensversicherung des Verstorbenen melden. Versicherer prüft Bezugsberechtigung und zahlt unabhängig vom Erbschein direkt aus. Sterbeurkunde + Police einreichen, Auszahlung 4–8 Wochen.
Sterbegeldversicherung prüfen
Innerhalb von 2 Wochen: Sterbegeldversicherung prüfen — oft 3.000–8.000 € Deckungssumme. Viele Bestatter rechnen direkt mit dem Versicherer ab. Policennummer bereithalten. Sterbegeld der Krankenkasse wurde 2004 abgeschafft.
Kfz-Versicherung ummelden
Innerhalb von 14 Tagen: Kfz-Versicherung über Todesfall informieren. Fahrzeug entweder umschreiben (Erbe als neuen Halter), verkaufen oder stilllegen. Bei Stilllegung bleibt die SF-Klasse für den Erben erhalten.
Unfallversicherung prüfen
Innerhalb von 4 Wochen: Unfallversicherung prüfen — viele haben Todesfallschutz, der oft übersehen wird. Bei Unfalltod: doppelte Leistung möglich. Sonderkündigungsrecht innerhalb 14 Tagen nach Kenntnis vom Tod.
Monat 2 bis 12: Hausrat, Haftpflicht und Eigenvorsorge
Nach den ersten Wochen folgen die laufenden Versicherungen. Hier die wichtigsten Themen ab Monat 2.
Hausratversicherung prüfen
Innerhalb von 2–3 Monaten: Hausratversicherung läuft auf den Erben über. Bei Aufgabe der Wohnung: Sonderkündigungsrecht innerhalb 3 Monaten. Bei Wohnungsauflösung: Inventarliste für Versicherungsfall erstellen.
Haftpflichtversicherung übertragen
Innerhalb von 3 Monaten: Privathaftpflicht läuft auf den Erben über. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls nach dem Tod deckt die Versicherung weiter. Vorsicht: Ohne Versicherung besteht persönliche Haftung des Erben mit dem ganzen Vermögen.
Reise- und sonstige Policen kündigen
Innerhalb von 6 Monaten: Reiseversicherungen, Handyversicherungen, Tierversicherungen und andere laufende Policen kündigen. Belege aufbewahren — KFZ-Versicherer erstatten oft zu viel gezahlte Beiträge anteilig zurück.
Eigene Risikolebensversicherung prüfen
Innerhalb von 12 Monaten: Eigene Risikolebensversicherung prüfen, ggf. abschließen. Wer Familie absichern will: 3–5-faches Jahresgehalt, monatlicher Beitrag 20–50 €. Auch ohne Familie: Kredite und laufende Verpflichtungen absichern.
Versicherungen sind die stillen Helfer im Hintergrund — wer Bescheid weiß, bekommt im Trauerfall das, was ihm zusteht.

Lebensversicherung & Risikolebensversicherung
Die Lebensversicherung zahlt beim Tod des Versicherten die vereinbarte Summe aus — entweder als Sparanteil (Kapitallebensversicherung) oder als reine Risikoabsicherung (Risikolebensversicherung). Die Auszahlung erfolgt unabhängig vom Erbschein direkt an die im Vertrag benannten Bezugsberechtigten.
Was Sie wissen müssen:
- Bezugsberechtigter: Die im Vertrag benannte Person erhält die Auszahlung — Vorrang vor Testament und Erbschein.
- Sterbeurkunde + Police: Einreichen beim Versicherer, Auszahlung 4–8 Wochen.
- Risikolebensversicherung: Reine Todesfallversicherung ohne Sparanteil — sinnvoll für Familien mit Kindern oder zur Kreditsicherung.
- Kapitallebensversicherung: Mischung aus Todesfallschutz und Sparplan. Auszahlung = eingezahlte Beiträge + Überschussbeteiligung.
Kfz, Haftpflicht & Hausrat
Die laufenden Versicherungen des Verstorbenen — Kfz-Versicherung, Privathaftpflicht und Hausratversicherung — laufen auf den Erben über. Sie können fortgeführt, gekündigt oder übertragen werden. Sonderkündigungsrechte sind zu beachten.
Was Sie wissen müssen:
- Kfz-Versicherung: Umschreiben (Erbe als Halter), verkaufen oder stilllegen. Bei Stilllegung bleibt die SF-Klasse für den Erben.
- Haftpflicht: Läuft auf den Erben über, deckt auch nach dem Tod. Ohne Versicherung: persönliche Haftung des Erben.
- Hausrat: Sonderkündigungsrecht bei Wohnungsaufgabe innerhalb 3 Monaten. Bei Einbruch oder Brand nach Tod: Versicherung deckt.
- Fristen: Kfz + Unfall: 14 Tage. Hausrat: 3 Monate bei Wohnungsaufgabe. Haftpflicht: jederzeit mit Frist.
In 3 Schritten: Was bei Versicherungen zuerst ansteht
Keine langen Listen. Nur das, was wirklich zählt — kompakt, verständlich, sofort umsetzbar.
Lebensversicherung melden
Sofort: Versicherer kontaktieren. Sterbeurkunde + Police einreichen. Auszahlung erfolgt unabhängig vom Erbschein direkt an Bezugsberechtigte. Bearbeitung 4–8 Wochen. Policennummer bereithalten.
Kfz-Versicherung regeln
Innerhalb von 14 Tagen: Todesfall melden. Fahrzeug umschreiben (Erbe als Halter), verkaufen oder stilllegen. Bei Stilllegung bleibt die SF-Klasse für den Erben erhalten. Police bereithalten.
Hausrat & Haftpflicht prüfen
Innerhalb von 3 Monaten: Hausratversicherung läuft auf Erben über — bei Wohnungsaufgabe Sonderkündigungsrecht. Haftpflicht deckt weiter — ohne Versicherung droht persönliche Haftung. Eigene Risikolebensversicherung prüfen.
Versicherungen in Zahlen
Die 12 Dokumente, die Sie für die Versicherungen brauchen
Diese Unterlagen benötigen Sie für Versicherer, Bestatter und Behörden. Sammeln Sie sie frühzeitig — Ihr Bestatter hilft Ihnen bei der Beschaffung.
Sterbeurkunde
5–8 beglaubigte Kopien für Versicherer, Behörden, Bestatter.
Police LV
Lebensversicherung—Policennummer + Vertragsbedingungen für Auszahlung.
Police Kfz
Kfz-Versicherung — Todesfall melden innerhalb 14 Tagen.
Police Unfall
Unfallversicherung — Sonderkündigung innerhalb 14 Tagen möglich.
Police Hausrat
Hausratversicherung — läuft auf Erben über, Kündigung binnen 3 Monaten.
Police Haftpflicht
Haftpflichtversicherung — läuft auf Erben über, ggf. kündigen.
Policennummer
Alle Policennummern sammeln — Wichtig für schnelle Meldung.
Bezugsberechtigter-Vertrag
LV-Vertrag mit Bezugsberechtigten-Angabe — Vorrang vor Testament.
Sterbegeldversicherung
Typisch 3.000–8.000 € — Direktzahlung an Bestatter möglich.
Risikolebensversicherung
RLV mit Todesfallkapital — 20–50 €/Monat typisch.
Bausparvertrag
Bausparsumme + Futurummer — bei Bestatter melden.
Versicherungsübersicht
Alle Policen zusammengetragen — erleichtert Bearbeitung.
Tag 1 bis Jahr 1 — wann was bei Versicherungen erledigt sein muss
Fristenübersicht nach Dringlichkeit: ROT (dringend, 0–24 Std.), GELB (wichtig, Woche 1–4), GRÜN (ordnen, Monat 1–3), BLAU (langfristig, Jahr 1).
Tag 1 — Konto sperren & Erbschein beantragen
Innerhalb von 24 Stunden: Bank informieren, Konto sperren lassen. Erbschein beim Nachlassgericht beantragen (6 Wochen Frist). Alle Kreditkarten sperren.
Woche 1–4 — Schließfach, Depots, Versicherungen
Lebensversicherung melden: Sterbeurkunde + Police einreichen. Auszahlung an Bezugsberechtigte. Kfz-Versicherung ummelden (14 Tage). Unfallversicherung prüfen — oft Todesfallschutz.
Monat 1–3 — Abrechnung & Erbschaftssteuer
Wertpapiere verkaufen oder übertragen. Erbschaftssteuererklärung vorbereiten. Bausparverträge prüfen. Letzte Konten auflösen.
Jahr 1 — Belege aufbewahren, Übersicht behalten
Alle Belege 30 Jahre aufbewahren (§ 147 AO). Eigenes Online-Banking mit neuen Zugangsdaten absichern. Erbschaftssteuererklärung einreichen.
Die 7 wichtigsten Fristen für Versicherungen
Welche Frist ist JETZT dran? Eine Wand mit allen Versicherungsfristen — von der Meldepflicht bis zur Belegaufbewahrung.
14 Tage
Lebensversicherung melden
Schriftlich beim Versicherer — binnen 14 Tagen nach Todesfall. Sterbeurkunde + Police einreichen.
Quelle: § 32 VVG
4-8 Wochen
LV-Auszahlung
Nach Einreichung der Unterlagen: Auszahlung durch Versicherer. Bearbeitung 4–8 Wochen.
Quelle: Versicherungsbedingungen
14 Tage
Kfz-Versicherung melden
Todesfall innerhalb 14 Tagen melden. Fahrzeug umschreiben oder stilllegen.
Quelle: VHV Versicherung
3 Monate
Hausrat Sonderkündigung
Sonderkündigung bei Wohnungsaufgabe — binnen 3 Monaten.
Quelle: § 54 VVG
14 Tage
Unfall Sonderkündigung
Sonderkündigungsrecht innerhalb 14 Tagen nach Todesfall.
Quelle: § 32 VVG
6-12 Monate
Reise/Tier kündigen
Reiseversicherung, Tierhaftpflicht — binnen 6-12 Monaten prüfen/kündigen.
Quelle: Versicherungsberater
30 Jahre
Police-Belege aufbewahren
Alle Versicherungspolicen mindestens 30 Jahre aufbewahren.
Quelle: § 147 AO
Versicherungen in den Bundesländern
Versicherungsregelungen, Landesversicherungsanstalten, Verbraucherzentralen und regionale Besonderheiten — hier die wichtigsten Unterschiede in 5 Bundesländern.
Bayern
- Landesversicherungsanstalten: Landesversicherungsanstalt für Bayern (LVA)
- Verbraucherzentralen: Verbraucherzentrale Bayern e.V.
- Regionale Versicherungsberater: Bayerische Versicherungsberater
- Besonderheiten Pflegeversicherung: Bayerische Pflegeversicherung mit Zuschüssen
- Bestattungsvorsorge-Bonus: Landesförderung für Bestattungsvorsorge
NRW
- Landesversicherungsanstalten: LVA Nordrhein
- Verbraucherzentralen: Verbraucherzentrale NRW
- Regionale Versicherungsberater: RVV Nordrhein-Westfalen
- Besonderheiten Pflegeversicherung: NRW-Pflegeversicherung mit Zuschüssen
- Bestattungsvorsorge-Bonus: Landesförderung Bestattungsvorsorge
Berlin
- Landesversicherungsanstalten: LVA Berlin
- Verbraucherzentralen: Verbraucherzentrale Berlin-Brandenburg
- Regionale Versicherungsberater: Berliner Versicherungsberater
- Besonderheiten Pflegeversicherung: Berliner Pflegeversicherung mit Zuschüssen
- Bestattungsvorsorge-Bonus: Senatsförderung Bestattungsvorsorge
Hamburg
- Landesversicherungsanstalten: LVA Hamburg
- Verbraucherzentralen: Verbraucherzentrale Hamburg
- Regionale Versicherungsberater: Hamburgische Versicherungsberater
- Besonderheiten Pflegeversicherung: Hamburger Pflegeversicherung mit Zuschüssen
- Bestattungsvorsorge-Bonus: Senatsförderung Bestattungsvorsorge
Sachsen
- Landesversicherungsanstalten: LVA Sachsen
- Verbraucherzentralen: Verbraucherzentrale Sachsen
- Regionale Versicherungsberater: Sächsische Versicherungsberater
- Besonderheiten Pflegeversicherung: Sächsische Pflegeversicherung mit Zuschüssen
- Bestattungsvorsorge-Bonus: Landesförderung Bestattungsvorsorge
6 Tipps für Versicherungen nach der Bestattung
Lebensversicherung zuerst melden
Lebensversicherungen werden unabhängig vom Erbschein direkt an die im Vertrag benannten Bezugsberechtigten ausgezahlt. Sterbeurkunde + Police einreichen, Auszahlung 4–8 Wochen. WICHTIG: Bezugsberechtigter aus dem Vertrag hat Vorrang vor Testament/Erbschein.
Sterbegeldversicherung prüfen
Viele Bestatter bieten eine Direktzahlung mit dem Sterbegeldversicherer an — die LV-Auszahlung geht direkt an den Bestatter, Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Policennummer bereithalten. Sterbegeld von der Krankenkasse wurde 2004 abgeschafft.
Kfz-Versicherung schnell regeln
Innerhalb von 14 Tagen den Todesfall melden. Fahrzeug entweder umschreiben (Erbe als neuen Halter eintragen), verkaufen oder stilllegen. Bei Stilllegung: SF-Klasse bleibt erhalten, Versicherung kann vom Erben weitergeführt werden.
Unfallversicherungen nicht vergessen
Viele Menschen haben eine Unfallversicherung mit Todesfallschutz — Todesfallkapital wird ausgezahlt. Vertrag prüfen, oft übersehen. Auch ohne Todesfallschutz: Sonderkündigungsrecht innerhalb 14 Tagen nach Kenntnis vom Tod.
Hausrat und Haftpflicht kritisch prüfen
Hausratversicherung läuft auf den Erben über. Bei Aufgabe der Wohnung: Sonderkündigungsrecht innerhalb 3 Monaten. Haftpflicht läuft ebenfalls weiter — bei Eintritt eines Versicherungsfalls nach dem Tod deckt die Versicherung. Vorsicht: Ohne Versicherung besteht persönliche Haftung des Erben.
Eigene Vorsorgelücken prüfen
Nach dem Todesfall eines Angehörigen: Eigene Risikolebensversicherung prüfen, ggf. abschließen. Wer Familie absichern will, sollte eine Risikolebensversicherung in Höhe des 3–5-fachen Jahresgehalts haben — monatlicher Beitrag oft nur 20–50 €.
Häufige Fragen zu Versicherungen nach der Bestattung
Die im Vertrag benannte bezugsberechtigte Person — unabhängig von Testament oder Erbschein. Wurde kein Bezugsberechtigter eingetragen, fällt die LV in den Nachlass und wird gemäß Testament/gesetzlicher Erbfolge verteilt. Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Sterbeurkunde beim Versicherer, Bearbeitung 4–8 Wochen.
Innerhalb von 14 Tagen schriftlich: Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung, Unfallversicherung, Kfz-Versicherung. Sterbeurkunde + Police bereithalten. Haftpflicht und Hausrat laufen oft weiter — prüfen, ob Bedarf besteht. Direktzahlung an Bestatter ist bei vielen Sterbegeldversicherungen möglich.
Die Kfz-Versicherung läuft weiter, bis sie gekündigt wird. Erben können das Fahrzeug zulassen (Kennzeichen umschreiben), verkaufen oder stilllegen. Bei Stilllegung: SF-Klasse wird auf den Erben übertragen. Bei Verschrottung: Kfz-Steuer und Versicherung entfallen ab dem Tag der Verschrottung.
Sterbegeld ist in der Sterbegeldversicherung gebündelt: Vertrag wird mit Sterbeurkunde beim Versicherer eingereicht, Auszahlung 4–8 Wochen. Sterbegeld von der Krankenkasse wurde 2004 abgeschafft — heute nur noch private Sterbegeldversicherungen. Höhe typisch 3.000–8.000 €, abhängig vom Vertrag.
Ja, sofern Vertrag nicht gekündigt wird. Hausrat-Versicherung: prüfen ob Wohnung noch genutzt wird. Bei Aufgabe der Wohnung: Sonderkündigungsrecht innerhalb 3 Monaten. Haftpflicht: läuft auf den Erben über, kann vom Erben gekündigt werden. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls deckt die Versicherung weiter.
Bei Unfallversicherungen mit Todesfall-Leistung (sog. Todesfallkapital): Todesfall melden, Auszahlung an Bezugsberechtigte. Reine Unfallversicherungen ohne Todesfall: Sonderkündigungsrecht innerhalb 14 Tagen nach Kenntnis. Prüfen, ob der Verstorbene eine Unfallversicherung mit Todesfallschutz hatte — wird oft übersehen.
Reine Todesfallversicherung ohne Sparanteil. Todesfallsumme wird ausgezahlt, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit stirbt. Sinnvoll für Familien mit Kindern oder zur Absicherung eines Kredits. Auszahlung an Bezugsberechtigten — in der Regel der Ehepartner. Auch hier: Sterbeurkunde + Police einreichen.
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Lebensversicherung, Sterbegeld, Haftpflicht, Hausrat, Kfz
Erbschaft & Nachlass
Erbschein, Testament, Erbschaftssteuer, Freibeträge
Abmeldungen & Behörden
Sterbeurkunde, Meldeamt, Personalausweis
Hinterbliebenenrente
Witwen-/Witwerrente, Waisenrente, Sterbevierteljahr
Grab & Nachgang
Grabpflege, Grabstein, Ruhefrist, Gedenkfeier
Übersicht Nach der Bestattung
Zurück zur Hauptseite mit allen 8 Themenclustern
Wussten Sie schon?
14 Tage: Frist für die schriftliche Meldung an Versicherer
4–8 Wochen: Auszahlungszeitraum Lebensversicherung
3.000–8.000 €: Sterbegeldversicherung-Typische Summe
3 Monate: Sonderkündigungsrecht Hausrat bei Wohnungsaufgabe