
Wohnung & Mietverträge nach der Bestattung
Mietvertrag kündigen mit Sonderkündigungsrecht, Wohnung auflösen, Kaution, Nebenkosten und Übergabe: alle Wohnungs-Schritte nach der Bestattung — mit Fristen, Kosten und Praxis-Tipps.

Mietvertrag, Wohnungsübergabe und Versorger — alle Schritte
Nach der Bestattung wartet die Wohnungsseite: Mietvertrag kündigen, Wohnung auflösen, Kaution zurückfordern, Versorger ummelden. Wer hier den Überblick behält, vermeidet unnötige Mietzahlungen und verfallende Kautionsansprüche.
Die gute Nachricht: Sonderkündigungsrecht (§ 580 BGB) gibt Erben das Recht, mit nur 3-Monats-Frist aus dem Mietvertrag auszusteigen. Diese Seite zeigt Ihnen Reihenfolge, Fristen und Pflichten — als vollständiger Leitfaden für die Wohnungsauflösung.
Die 7 weiteren Themenbereiche nach der Bestattung
Mietvertrag und Wohnung sind nur ein Bereich. Es gibt 7 weitere Lebensbereiche, die jetzt auf Sie warten — von Erbschaft über Grabpflege bis zur Hinterbliebenenrente.

Übersicht „Nach der Bestattung"
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Abmeldungen & Behörden
Sterbeurkunde, Meldeamt, Personalausweis — alle Behördengänge in den ersten 7 Tagen.

Wohnung & Mietverträge
Mietvertrag kündigen mit Sonderkündigungsrecht, Wohnung auflösen, Strom und Gas ummelden.

Digitaler Nachlass
Social Media, E-Mail, Cloud, Streaming, Mobilfunk — was wird gelöscht, was bleibt.

Versicherungen
Lebensversicherung, Sterbegeld, Haftpflicht, Hausrat, Kfz — was wird ausgezahlt.

Erbschaft & Nachlass
Erbschein, Testament, Erbschaftssteuer, Freibeträge — das Erbe richtig regeln.

Hinterbliebenenrente
Witwen-/Witwerrente, Waisenrente, Sterbevierteljahr — wer bekommt was.

Grab & Nachgang
Grabpflege, Grabstein, Ruhefrist, Gedenkfeier — alles rund um die letzte Ruhestätte.
Die ersten 4 Wochen: Wohnung und Mietvertrag Schritt für Schritt
Die wichtigsten Wohnungs-Schritte in den ersten Wochen — chronologisch geordnet, damit Sie Fristen einhalten und Kosten sparen.
Sonderkündigungsrecht prüfen
Unmittelbar nach dem Tod: Sonderkündigungsrecht (§ 580 BGB) — Erben können Mietvertrag mit 3-Monats-Frist kündigen. Schriftliche Kündigung mit Sterbeurkunde + Erbschein an Vermieter. Längere Kündigungsfristen gelten nicht.
Vermieter informieren
Innerhalb von 1 Woche: Vermieter persönlich oder schriftlich über Todesfall informieren. Miete läuft bis zur Schlüsselrückgabe weiter. Klären: zieht ein Erbe ein, wird gekündigt oder sucht Vermieter Nachmieter?
Strom, Gas, Internet ummelden
Innerhalb von 2 Wochen: Versorger (Strom, Gas, Wasser) informieren — Zählerstand ablesen, Vertrag kündigen oder auf Erben umschreiben. Internet/Telefon mit Sonderkündigungsrecht. GEZ (Rundfunkbeitrag) abmelden.
Wohnung räumen planen
Innerhalb von 4 Wochen: Räumung planen — Möbel entrümpeln, persönliche Sachen, Wertgegenstände sichern. Bei Miterbengemeinschaft: Aufteilung der Möbel. Bei weit entfernt wohnenden Erben: Spedition oder Entrümpelungsfirma beauftragen.
Monat 2 bis 12: Wohnungsübergabe, Kaution & Nebenkosten
Nach den ersten Wochen folgt die eigentliche Wohnungsübergabe. Hier die wichtigsten Themen ab Monat 2.
Übergabetermin vereinbaren
Innerhalb von 2–3 Monaten: Termin für Wohnungsübergabe mit Vermieter vereinbaren. Bei Bedarf: angemessene Räumungsfrist 3–6 Monate verhandeln. Mietvertrag endet mit Schlüsselrückgabe, nicht mit Kündigung.
Wohnungsübergabe mit Protokoll
Bei Übergabe: Übergabeprotokoll gemeinsam mit Vermieter erstellen. Zählerstände (Strom, Gas, Wasser), Wohnungszustand, ggf. Schäden, Schlüsselrückgabe. Protokoll ist Beweis für Zustand — wichtig für Kautionsrückgabe.
Mietkaution zurückfordern
Innerhalb von 3–6 Monaten: Mietkaution wird verzinst zurückgegeben, sobald Nebenkostenabrechnung vorliegt. Reparaturkosten über normale Abnutzung darf Vermieter abziehen. Bei Erbschein-Problemen: Vermieter verlangt Erbnachweis.
Nebenkostenabrechnung prüfen
Innerhalb von 6–12 Monaten: Nebenkostenabrechnung kommt oft erst später. Belege aufbewahren. Bei Streit: Widerspruch innerhalb 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB). Mieterbund oder Hausverwaltung unterstützen.
Eine Wohnung zu räumen ist mehr als Möbel zu schleppen — es ist auch, Erinnerungen loszulassen und einen Übergang zu gestalten.

Mietvertrag mit Sonderkündigungsrecht kündigen
Erben haben nach dem Tod des Mieters ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht (§ 580 BGB) — Kündigungsfrist nur 3 Monate, auch bei unbefristetem Mietvertrag. Ohne Sonderkündigung läuft der Mietvertrag normal weiter, der Erbe tritt ein (§ 1922 BGB).
Drei Wege für Erben:
- Sonderkündigung nutzen: Schriftlich mit Sterbeurkunde + Erbschein an Vermieter. Frist 3 Monate, unabhängig von Mietdauer.
- Mietvertrag fortführen: Wenn ein Erbe einziehen will, tritt er in den Vertrag ein. Kaution bleibt beim Vermieter.
- Wohnung sucht Nachmieter: Vermieter kann Nachmieter suchen — Sonderkündigungsrecht bleibt parallel bestehen.
Wohnungsübergabe & Mietkaution
Die Wohnungsübergabe ist der zentrale Termin nach der Räumung. Gemeinsames Übergabeprotokoll mit Vermieter schützt vor späteren Forderungen. Die Mietkaution wird nach Übergabe + Nebenkostenabrechnung verzinst zurückgegeben.
Was Sie wissen müssen:
- Übergabeprotokoll: Zählerstände (Strom, Gas, Wasser), Wohnungszustand, Schäden, Schlüsselrückgabe — beidseitig unterschrieben.
- Mietkaution: Verzinst, 3–6 Monate nach Übergabe. Vermieter darf nur Schäden über normale Abnutzung abziehen.
- Angemessene Räumungsfrist: 3–6 Monate sind üblich. Miete läuft bis zur Schlüsselrückgabe, Erbe trägt Kosten.
- Nebenkostenabrechnung: Kommt oft erst 6–12 Monate nach Auszug — Nachzahlung oder Guthaben möglich.
In 3 Schritten: Was bei Wohnung und Mietvertrag zuerst ansteht
Keine langen Listen. Nur das, was wirklich zählt — kompakt, verständlich, sofort umsetzbar.
Sonderkündigung nutzen
Innerhalb von 3 Monaten: Sonderkündigungsrecht (§ 580 BGB) nutzen. Schriftliche Kündigung mit Sterbeurkunde + Erbschein an Vermieter. Längere Kündigungsfristen gelten nicht.
Versorger ummelden
Innerhalb von 2 Wochen: Strom, Gas, Wasser, Internet, GEZ informieren. Zählerstand ablesen, Vertrag kündigen oder auf Erben umschreiben. Bei Anbieterkombi: Sonderkündigungsrecht.
Wohnungsübergabe planen
Innerhalb von 3–6 Monaten: Übergabetermin mit Vermieter vereinbaren. Übergabeprotokoll mit Zählerständen, Zustand, Schäden. Mietkaution wird verzinst zurückgegeben — 3–6 Monate nach Übergabe.
Wohnung und Mietverträge in Zahlen
Die 12 Dokumente, die Sie für Wohnung und Mietvertrag brauchen
Diese Unterlagen benötigen Sie für Vermieter, Mieterbünde, Versicherungen und Behörden. Sammeln Sie sie frühzeitig — Ihr Bestatter hilft Ihnen bei der Beschaffung.
Sterbeurkunde
5–8 beglaubigte Kopien für Vermieter, Mieterbünde, Behörden.
Mietvertrag
Original oder beglaubigte Kopie — Grundlage für Kündigung und Übergabe.
Übergabeprotokoll
Protokoll der Wohnungsübergabe mit Zustandsbeschreibung.
Mietkaution-Quittung
Quittung für die gezahlte Mietkaution als Sicherheit.
Nebenkostenabrechnungen
Letzte 3 Jahre für Prüfung auf Über- oder Underabrechnung.
Strom-Gas-Verträge
Vertragskopien für Kündigung oder Ummeldung der Versorgung.
Internet-Vertrag
Kündigung mit Sonderkündigungsrecht beim Anbieter.
GEZ-Bescheid
Abmeldebescheid für den Rundfunkbeitrag.
Wohnungsgeberbestätigung
Bestätigung des Wohnungsgebers für Behörden.
Schlüssel-Übergabe-Protokoll
Protokoll der Schlüsselübergabe an Vermieter.
Zählerstände
Strom-, Gas- und Wasserzähler am Übergabetermin.
Hausratsversicherung
Versicherungspolice für Hausrat bei Übergabe.
Tag 1 bis Jahr 1 — wann was bei Wohnung und Mietvertrag erledigt sein muss
Fristenübersicht nach Dringlichkeit: ROT (dringend, 0–24 Std.), GELB (wichtig, Woche 1–4), GRÜN (ordnen, Monat 1–3), BLAU (langfristig, Jahr 1).
Tag 1 — Konto sperren & Erbschein beantragen
Innerhalb von 24 Stunden: Bank informieren, Konto sperren lassen. Erbschein beim Nachlassgericht beantragen (6 Wochen Frist). Alle Kreditkarten sperren.
Woche 1–4 — Schließfach, Depots, Versicherungen
Wohnung räumen: Möbel entrümpeln, persönliche Sachen, Entrümpelungsfirma bei Bedarf. Versorger ummelden (Strom, Gas, Internet, GEZ). Mietkaution sichern.
Monat 1–3 — Abrechnung & Erbschaftssteuer
Wertpapiere verkaufen oder übertragen. Erbschaftssteuererklärung vorbereiten. Bausparverträge prüfen. Letzte Konten auflösen.
Jahr 1 — Belege aufbewahren, Übersicht behalten
Alle Belege 30 Jahre aufbewahren (§ 147 AO). Eigenes Online-Banking mit neuen Zugangsdaten absichern. Erbschaftssteuererklärung einreichen.
Die 7 wichtigsten Fristen für Wohnung und Mietvertrag
Welche Frist ist JETZT dran? Eine Wand mit allen Fristen, von der Eile bis zur langfristigen Planung — mit Quelle und Hinweis.
3 Monate
Sonderkündigung § 580 BGB
Erben können den Mietvertrag außerordentlich kündigen. Schriftlich mit Erbschein an Vermieter.
Quelle: § 580 BGB
1 Woche
Vermieter informieren
Sofort nach dem Tod. Schriftlich mit Todesbescheinigung und Erbschein.
Quelle: § 553 BGB
2 Wochen
Versorger ummelden
Strom, Gas, Internet kündigen oder umschreiben. Zählerstände ablesen.
Quelle: VSAG/Anbieterbedingungen
4 Wochen
Wohnung räumen planen
Entrümpelung organisieren, Nachmieter suchen, Räumung planen.
Quelle: § 580 BGB
3-6 Monate
Angemessene Räumungsfrist
Übergabetermin mit Vermieter vereinbaren. Schlüsselrückgabe, Zählerstände.
Quelle: § 534 BGB
3-6 Monate
Mietkaution
Zurückzahlung nach Übergabe und Nebenkostenabrechnung. Bei Streit: Haftung prüfen.
Quelle: § 546 BGB
12 Monate
Nebenkostenabrechnung prüfen
Nachrechnung möglich. Bei Fehlern: Widerspruch innerhalb 12 Monaten.
Quelle: § 556 BGB
Wohnung und Mietvertrag in den Bundesländern
Mieterbünde, Kündigungsfristen und Mietpreisbremse variieren von Bundesland zu Bundesland. Hier die wichtigsten Unterschiede in 5 Bundesländern.
Bayern
- Mieterverein: Mieterverein Bayern
- Kündigungsfrist: Typisch 3 Monate zum Monatsende
- Besonderheit München: Wohnungsmangel, Mietpreisbremse aktiv
- Eigenbedarf: Streng geprüft, Nachweis erforderlich
- Kündigungsschutz: Stark ausgeprägt, especially in large cities
Nordrhein-Westfalen
- Mieterbund: Mieterbund NRW
- Räumungsfristen: Länderspezifisch geregelt
- Eigenbedarf-Klauseln: Oft in Mietverträgen enthalten
- Mietpreisbremse: In vielen Städten aktiv
- Streitbeilegung: Mieterbund als Vermittler
Berlin
- Mieterverein: Mieterverein Berlin
- Kündigungsschutz: Besonders streng in Berlin
- Zweckentfremdungsverbot: Wohnraum muss erhalten bleiben
- Mietpreisbremse: Berliner Senat hat Mietendeckel erlassen
- Eigenbedarf: Sehr schwierig durchzusetzen
Hamburg
- Mieterbund: Mieterbund Hamburg
- HafenCity-Sonderregelungen: Spezielle Mietregelungen
- Mietpreisbremse: In Hamburg aktiv und durchgesetzt
- Wohnungsbau: Stadt baut stark aus, Mietpreise steigen
- Kündigungsschutz: Stark, besonders in Innenstadt
Sachsen
- Mieterbund: Mieterbund Sachsen
- Leerstand: Häufiger in ländlichen Gebieten
- Mieten: Niedrigere Mieten im Vergleich zu Westdeutschland
- Wohnungsnachfrage: Steigend in Städten wie Dresden, Leipzig
- Kündigungsfristen: Standardmäßig 3 Monate zum Monatsende
6 Tipps für Wohnung und Mietverträge nach der Bestattung
Sonderkündigungsrecht nutzen (§ 580 BGB)
Erben können den Mietvertrag mit 3-Monats-Frist kündigen — auch bei unbefristetem Vertrag. Sterbeurkunde + Erbschein + schriftliche Kündigung an Vermieter. Längere Kündigungsfristen gelten nicht. Nach Ablauf: Mietvertrag läuft normal weiter, Erbe zahlt Miete.
Wohnung nicht sofort räumen
Eine angemessene Räumungsfrist von 3–6 Monaten ist üblich. Während dieser Zeit läuft die Miete weiter, Erbe trägt die Kosten. Räumung in Etappen möglich: erst Möbel, dann persönliche Sachen, dann Endreinigung. Vermieter muss zustimmen, wenn Möbel vor Wohnungsübergabe abgeholt werden.
Mietkaution sichern
Die Kaution bleibt treuhänderisch beim Vermieter und wird nach Wohnungsübergabe + Nebenkostenabrechnung verzinst zurückgegeben. Reparaturkosten über normale Abnutzung kann der Vermieter abziehen. Übergabeprotokoll ist wichtig: Beweise für den Zustand bei Auszug sichern.
Strom, Gas, Internet ummelden
Strom und Gas: Versorger informieren, Zählerstand ablesen, Vertrag kündigen oder auf Erben umschreiben. Internet/Telefon: Sonderkündigungsrecht bei Anbieterwechsel. GEZ (Rundfunkbeitrag): abmelden. Mobilfunk: Vertrag kündigen oder auf Erben umschreiben. Bei Anbieterkombi: oft teurer, vorher prüfen.
Nebenkostenabrechnung im Auge behalten
Nebenkostenabrechnung kommt oft 6–12 Monate nach Auszug — Nachzahlung oder Guthaben möglich. Belege aufbewahren. Bei Streit mit Vermieter: Mieterbund oder Hausverwaltung. Bei unverhältnismäßigen Forderungen: Widerspruch innerhalb 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB).
Nachbarn und Hausgemeinschaft informieren
Persönlicher Brief oder Aushang im Hausflur mit Hinweis auf den Tod des Mieters. Vermieter macht das oft auch selbst, z.B. wenn die Wohnung neu vermietet wird. Nachbarn, die den Verstorbenen kannten, schätzen eine persönliche Mitteilung. Todesanzeige im Hausflur ist in manchen Häusern üblich.
Häufige Fragen zu Wohnung und Mietverträgen nach der Bestattung
Erben haben nach dem Tod des Mieters ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht (§ 580 BGB) — Kündigungsfrist 3 Monate, gilt auch für unbefristete Mietverträge. Ohne Sonderkündigung läuft der Mietvertrag normal weiter, der Erbe tritt ein. Schriftliche Kündigung mit Sterbeurkunde + Erbnachweis an Vermieter.
Die Mietkaution bleibt treuhänderisch beim Vermieter und wird nach Wohnungsübergabe + Nebenkostenabrechnung verzinst zurückgegeben — Frist 3–6 Monate. Bei Nicht-Vorhandensein eines Erbscheins: Vermieter verlangt oft Erbschein oder Erbnachweis, bevor die Kaution ausgezahlt wird. Reparaturkosten, die über normale Abnutzung hinausgehen, kann der Vermieter abziehen.
Nein. Nach dem Tod gilt eine angemessene Räumungsfrist — 3 bis 6 Monate sind üblich. Die Wohnung muss während dieser Zeit weiter bezahlt werden (Erbe zahlt Miete). Wohnungsübergabe-Termin mit Vermieter vereinbaren. Erst bei der Übergabe: Schlüsselrückgabe, Zählerstände ablesen, Zustand protokollieren.
Gemeinsames Übergabeprotokoll mit Vermieter: Zählerstände (Strom, Gas, Wasser), Wohnungszustand, ggf. Schäden, Schlüsselrückgabe. Bei Mängeln: Mietkaution als Sicherheit. Miete läuft bis zur Schlüsselrückgabe. Nebenkostenabrechnung kommt oft erst 6–12 Monate später — Nachzahlung oder Guthaben möglich.
Der Erbe tritt mit dem Tod in den Mietvertrag ein und zahlt die Miete (§ 1922 BGB). Bei mehreren Erben: gesamtschuldnerische Haftung. Sonderkündigungsrecht nutzen, um die Zahlung zu beenden. Ausnahme: Die ersten 3 Monate (Sterbevierteljahr) zahlt die Witwen-/Witwerrente die Miete automatisch.
Strom und Gas: Versorger informieren, Zählerstand ablesen, Vertrag kündigen oder auf Erben umschreiben lassen. Internet/Telefon: Vertrag läuft oft weiter, kündigen mit Sonderkündigungsrecht bei Anbieterwechsel. Mobilfunkverträge: kündigen oder auf Erben umschreiben. GEZ: abmelden.
Ja, aus Höflichkeit. Brief oder persönliches Gespräch mit Hinweis auf den Tod des Mieters und Hinweis auf Erben. Bei Wohnung in einem Mietshaus: Vermieter informiert oft auch selbst, besonders wenn Todesanzeige in der Hausflur ausgehängt werden soll. Nachbarn haben oft ein Interesse, z.B. weil sie den Verstorbenen kannten.
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Erbschaft & Nachlass
Erbschein, Testament, Erbschaftssteuer, Freibeträge
Abmeldungen & Behörden
Sterbeurkunde, Meldeamt, Personalausweis
Hinterbliebenenrente
Witwen-/Witwerrente, Waisenrente, Sterbevierteljahr
Grab & Nachgang
Grabpflege, Grabstein, Ruhefrist, Gedenkfeier
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3 Monate: Sonderkündigungsfrist für Mietvertrag (§ 580 BGB)
3–6 Monate: angemessene Räumungsfrist für die Wohnung
3–6 Monate: Rückzahlung der Mietkaution mit Zinsen
6–12 Monate: Nebenkostenabrechnung kommt oft erst später