
Erbfolge & Erbschein: Wer erbt was?
Gesetzliche und testamentarische Erbfolge in Deutschland verständlich erklärt — mit Erbquoten, Pflichtteil, Erbschein und praktischen Tipps.

Was ist Erbfolge?
Die Erbfolge regelt, wer nach dem Tod einer Person deren Vermögen erhält. In Deutschland gilt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB — es sei denn, der Verstorbene hat ein Testament oder einen Erbvertrag verfasst. Wer also kein Testament hinterlässt, erben die nächsten Angehörigen in festgelegten Quoten. Das Erbrecht ist komplex, aber mit dem richtigen Überblick lässt es sich gut verstehen.
Jeder Erblasser kann durch letztwillige Verfügung seinen Willen bestimmen — innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Besonders wichtig ist der Pflichtteil: Kinder, Ehepartner und Eltern haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanteils, auch wenn das Testament etwas anderes besagt.
Formen der Erbfolge
Es gibt verschiedene Wege, wie das Erbe übergeht — je nach Verwandtschaftsgrad, Testamentsvorhandensein und rechtlicher Gestaltung.

Gesetzliche Erbfolge
Wenn kein Testament existiert, erben Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister in festgelegten Quoten nach dem BGB.

Testamentarische Erbfolge
Durch Testament oder Erbvertrag bestimmt der Erblasser selbst, wer erbt — unter Beachtung der Pflichtteilsansprüche.

Erbengemeinschaft
Mehrere Erben erhalten das Vermögen gemeinsam. Sie müssen über Verwaltung und Auseinandersetzung einstimmig entscheiden.
Ein guter Wille ist das beste Erbe, das man seinen Kindern hinterlassen kann.

Erbfolge ohne Testament
Wenn ein Mensch ohne letztwillige Verfügung stirbt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das BGB regelt in den §§ 1924 bis 1936, wer in welcher Reihenfolge erbt.
Erste Ordnung: Kinder und deren Nachkommen erben zu gleichen Teilen. Ist ein Kind bereits verstorben, treten dessen Kinder (Enkel) an dessen Stelle ein (Erbfolge nach Stämmen).
Zweite Ordnung: Wenn keine Kinder vorhanden sind, erben die Eltern des Verstorbenen. Leben die Eltern nicht mehr, treten deren Nachkommen (Geschwister, Neffen/Nichten) ein.
Dritte Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen erben, wenn weder Kinder noch Eltern vorhanden sind.

Wie verteilt sich das Erbe?
Die Erbquoten hängen davon ab, welche Erbfolgeordnung greift und ob ein Ehepartner vorhanden ist. Die wichtigsten Fälle im Überblick:
Mit Ehepartner und Kindern: Der Ehepartner erhält 1/4, die Kinder teilen sich die restlichen 3/4 zu gleichen Teilen.
Mit Ehepartner ohne Kinder: Der Ehepartner bekommt 1/2, die Eltern des Verstorbenen jeweils 1/4.
Nur Kinder, kein Ehepartner: Alle Kinder erben zu gleichen Teilen (je 1/3 bei 3 Kindern).
Erbfolge in Zahlen
Praxis-Tipps zur Erbfolge
Testament frühzeitig errichten — am besten bei einem Notar, damit es formwirksam ist und später keine Zweifel aufkommen.
Erbschein sofort beim Nachlassgericht beantragen, wenn Grundstücke oder Fahrzeuge im Erbe enthalten sind.
Pflichtteilsansprüche prüfen: Selbst Enterbte haben oft Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Anteils.
Erbengemeinschaft klären: Mehrere Erben sollten sich früh über Verwaltung und Nutzung einigen.
Steuerfreibeträge nutzen: Kinder (400.000 €), Ehepartner (500.000 €), Enkel (200.000 €) — alle 10 Jahre erneuerbar.
Vorsorgevollmacht ergänzen: Ohne Vorsorgevollmacht kann niemand über Vermögen des Verstorbenen verfügen, bis der Erbschein vorliegt.
Häufige Fragen zur Erbfolge & Erbschein
Dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister erben in festgelegten Quoten nach den §§ 1924–1936 BGB.
Einfache Nachlässe sind in 3–6 Monaten geregelt. Bei Grundstücken, Erbengemeinschaften oder Steuerfragen dauert es oft 12–24 Monate.
Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbanteils. Auch Enterbte (Kinder, Ehepartner, Eltern) haben diesen Anspruch.
Für Grundstücksübertragungen, Fahrzeugzulassungen und Bankkonten ist ein Erbschein Pflicht. Bei reinen Geldbeträgen oft nicht.
Die Steuer richtet sich nach der Steuerklasse und dem Freibetrag. Ehepartner: 500.000 € frei, Kinder: 400.000 € frei. Darüber steigende Sätze von 7–50 %.
Wenn mehrere Erben gemeinsam erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Alle Entscheidungen über das Erbe müssen einstimmig getroffen werden.
Ja — innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls (6 Monate bei Auslandsaufenthalt) beim Nachlassgericht.
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