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Erbschein und Testament mit Brille auf Schreibtisch

Erbschaft & Nachlass regeln

Erbschein, Testament, Erbschaftssteuer, Freibeträge, Pflichtteil und Miterbengemeinschaft: alle Schritte zur Erbauseinandersetzung nach der Bestattung — mit Fristen, Kosten und Praxis-Tipps.

Erbschein und Testament auf einem Schreibtisch
EINSTIEG

Erbe, Erbschein, Testament — was jetzt zählt

Nach der Bestattung wartet die rechtliche und finanzielle Seite: Erbschein beantragen, Testament prüfen, Erbschaftssteuererklärung abgeben, Miterben koordinieren. Wer hier den Überblick behält, vermeidet verfallene Ansprüche und Erbstreit.

Die gute Nachricht: Mit 6 Wochen für Erbannahme oder -ausschlagung und klaren Freibeträgen ist der Weg vorgezeichnet. Diese Seite zeigt Ihnen Reihenfolge, Fristen und Pflichten — als vollständiger Fahrplan durch die Nachlassabwicklung.

CHRONOLOGIE

Die ersten 6 Wochen: Erbschaft Schritt für Schritt

Die wichtigsten Erbrechts-Schritte in den ersten 6 Wochen — chronologisch geordnet, damit Sie keine Frist versäumen.

1

Testament suchen & Nachlass sichten

Unmittelbar nach der Bestattung: Testament suchen (Unterlagen, Notar, Bankschließfach) und den Nachlass sichten. Liegt keines vor, gilt die gesetzliche Erbfolge: Ehepartner und Kinder zu gleichen Teilen.

2

Erbannahme oder Ausschlagung erklären

Innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) ab Kenntnis vom Erbfall. Annahme ist konkludent möglich (z.B. durch Nutzung des Erbes). Ausschlagung muss persönlich beim Nachlassgericht oder notariell erklärt werden.

3

Erbschein beantragen

Beim Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes. Sterbeurkunde, Personalausweis, Stammbaum und ggf. Testament mitbringen. Gebühr 30–500 € je nach Vermögen. Bearbeitung 4–8 Wochen.

4

Pflichtteil prüfen

Innerhalb von 3 Jahren (§ 2332 BGB) können Pflichtteilsberechtigte (Kinder, Ehepartner, Eltern) ihren Anspruch geltend machen — auch bei Enterbung. Höhe: Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Auszahlung in Geld, nicht am Nachlass.

FAHRPLAN

Monat 2 bis 12: Steuererklärung und Erbauseinandersetzung

Nach den ersten Wochen folgen die steuerliche und vermögensrechtliche Abwicklung. Steuerberater und Anwalt helfen weiter.

5

Erbschaftssteuererklärung abgeben

Innerhalb von 3 Jahren beim Finanzamt des letzten Wohnsitzes. Freibeträge: 500.000 € Ehepartner, 400.000 € Kinder, 200.000 € Enkel, 20.000 € Eltern/Geschwister. Bei Überschreitung: Steuersätze 7–30 %.

6

Grundbuch umschreiben lassen

Bei Immobilien im Nachlass: Grundbuchamt mit Erbschein und Sterbeurkunde. Umschreibung auf Erben oder Erbengemeinschaft. Notarkosten 0,5–1,5 % des Grundstückswerts. Grunderwerbsteuer fällt NICHT an bei Erbfall.

7

Versicherungen informieren

Lebensversicherungen (Ausnahme: nicht im Nachlass, sondern an Bezugsberechtigte). Sterbegeldversicherungen, Unfallversicherungen mit Todesfall-Leistung. Policennummer + Sterbeurkunde bereithalten.

8

Miterbengemeinschaft auseinandersetzen

Wenn mehrere Erben: Auseinandersetzung durch Verkauf, Übernahme (mit Ausgleichszahlungen) oder Schenkung. Dauer oft 6–12 Monate. Bei Streit: Erbschaftsprozess vor dem Landgericht — Anwalt dringend empfohlen.

Erbschaft ist mehr als Geld: Wer das Erbe richtig regelt, schafft Klarheit für die ganze Familie.
Aus der Erfahrung von Nachlassgerichten
Erbschein Dokument
WICHTIG

Erbschein beantragen

Der Erbschein ist das amtliche Dokument, das Sie als Erben legitimiert. Ohne Erbschein kein Zugriff auf Banken, Versicherungen oder Grundbuch. Beantragung beim Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes.

Drei Schritte zum Erbschein:

  • Testament prüfen: Liegt eins vor, geht es zum Nachlassgericht zur Eröffnung. Ohne Testament: gesetzliche Erbfolge.
  • Antrag stellen: Beim Amtsgericht des letzten Wohnsitzes. Erforderlich: Sterbeurkunde, Personalausweis, Stammbaum.
  • Gebühr zahlen: 30–500 € je nach Nachlasswert. Bearbeitung 4–8 Wochen.
Gut zu wissen: Mit notariellem Testament können Sie sich direkt an Banken wenden — der Erbschein ist dann nicht zwingend. Bei handschriftlichem Testament verlangen die meisten Institute aber einen Erbschein.
Testament und Pflichtteil
WICHTIG

Testament & Pflichtteil

Ein Testament regelt, wer bekommt was. Der Pflichtteil sichert nächsten Angehörigen aber einen Mindestanteil — auch bei Enterbung (§ 2303 BGB).

Was Sie wissen müssen:

  • Pflichtteil: Hälfte des gesetzlichen Erbteils — für Kinder, Ehepartner, Eltern. Auszahlung in Geld.
  • Frist: 3 Jahre ab Kenntnis vom Erbfall (§ 2332 BGB). Verjährung nicht ohne Weiteres.
  • Enterbung: Möglich, aber Pflichtteil bleibt. Gründe: schwere Verfehlungen, sittliches Verschulden.
Praxis-Tipp: Pflichtteilsberechtigte können ihre Forderung direkt beim Erben geltend machen — notfalls mit Anwalt. Bei Immobilien als Nachlass ist die Berechnung des Pflichtteils oft komplex; Steuerberater hinzuziehen.
DAS WICHTIGSTE

In 3 Schritten: Was bei der Erbschaft zuerst ansteht

Keine langen Listen. Nur das, was wirklich zählt — kompakt, verständlich, sofort umsetzbar.

Testament prüfen

Testament prüfen

Testament suchen — bei Unterlagen, beim Notar, im Safe. Liegt keines vor, gilt die gesetzliche Erbfolge: Ehepartner + Kinder erben zu gleichen Teilen.

Erbschein beantragen

Erbschein beantragen

Innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) beim Nachlassgericht. Sterbeurkunde + Stammbaum mitbringen. Gebühr 30–500 € je nach Vermögen. Bearbeitung 4–8 Wochen.

Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer erklären

Innerhalb von 3 Jahren beim Finanzamt des letzten Wohnsitzes. Freibeträge: 500.000 € Ehepartner, 400.000 € Kinder. Bei Überschreitung: Steuersätze 7–30 %.

ZAHLEN & FAKTEN

Erbschaft und Nachlass in Zahlen

6 Wochen
Frist: Erbannahme oder Ausschlagung (§ 1944 BGB)
500.000 €
Freibetrag Ehepartner (§ 16 ErbStG)
400.000 €
Freibetrag Kinder (§ 16 ErbStG)
3 Jahre
Frist: Erbschaftssteuererklärung
KOSTEN & ENTWICKLUNG

Wie dringend ist was? Die 4 Frist-Phasen bei Erbschaft

Sofort (Woche 1) 25%

Testament suchen, Nachlass sichten, engste Angehörige informieren — die ersten Tage entscheiden

Woche 2–6 30%

Erbannahme/Ausschlagung erklären, Erbschein beantragen, Banken informieren

Monat 2–6 25%

Pflichtteil klären, Erbschaftssteuererklärung vorbereiten, Grundbuch umschreiben

Jahr 1+ 20%

Auseinandersetzung Miterbengemeinschaft, Akten aufbewahren, eigene Vorsorge

DOKUMENTE

Die 12 Dokumente, die Sie für die Erbschaft brauchen

Diese Unterlagen benötigen Sie für Nachlassgericht, Finanzamt, Banken, Versicherungen und Grundbuchamt. Sammeln Sie sie frühzeitig — Ihr Anwalt oder Steuerberater hilft Ihnen.

Sterbeurkunde

5–8 beglaubigte Kopien für Nachlassgericht, Finanzamt, Banken, Versicherungen.

Testament

Handschriftlich oder notariell. Eröffnungsprotokoll vom Nachlassgericht.

Erbschein

Vom Nachlassgericht — Pflicht für Kontoauflösung, Grundbuch, Versicherungen.

Stammbaum

Familienstammbaum zur Feststellung der gesetzlichen Erbfolge — bei mehreren Erben unverzichtbar.

Heiratsurkunde

Familienstand des Erblassers — wichtig für gesetzliche Erbfolge und Freibetrag.

Geburtsurkunden

Der gesetzlichen Erben — bei Patchworkfamilien dringend erforderlich.

Nachlassverzeichnis

Aufstellung aller Aktiva und Passiva — Grundlage für Erbschaftssteuererklärung und Auseinandersetzung.

Grundbuchauszug

Bei Immobilien im Nachlass — Eigentumsverhältnisse und Belastungen klären.

Lebensversicherung

Police + Begünstigtenerklärung — wird oft ÜBERSEHEN, da nicht im Nachlass.

Depotvertrag

Wertpapierdepots — Kurswert am Todestag für Erbschaftssteuer dokumentieren.

Schenkungsverträge

Frühere Schenkungen (10-Jahres-Frist für Ausgleichspflicht) — bei Erbschaftssteuer relevant.

Erbschaftssteuerbescheid

Vom Finanzamt nach Prüfung der Erklärung — rechtskräftig 1 Monat nach Zustellung.

CHRONOLOGIE

Woche 1 bis Jahr 3 — wann was bei Erbschaft erledigt sein muss

Fristenübersicht nach Dringlichkeit: ROT (dringend, Woche 1–6), GELB (wichtig, Monat 2–6), GRÜN (ordnen, Monat 6–12), BLAU (langfristig, Jahr 1–3).

1

Woche 1–6 — Testament & Erbannahme

Testament suchen, Erbannahme/Ausschlagung erklären (6 Wochen Frist, § 1944 BGB), Erbschein beantragen. Engste Angehörige und Banken informieren.

2

Monat 2–6 — Steuer & Grundbuch

Erbschaftssteuererklärung vorbereiten, Grundbuch umschreiben, Versicherungen melden, Depot/Konto übertragen. Steuerberater und Anwalt einbinden.

3

Monat 6–12 — Auseinandersetzung

Bei Miterbengemeinschaft: Auseinandersetzung regeln — durch Verkauf, Übernahme oder Schenkung. Pflichtteilsansprüche prüfen. Letzte Konten auflösen.

4

Jahr 1–3 — Pflichtteil & Akten

Pflichtteilsansprüche können 3 Jahre geltend gemacht werden. Alle Erbschaftsbelege 30 Jahre aufbewahren (§ 147 AO). Eigene Vorsorgevollmacht und Testament aktualisieren.

FRISTEN-ÜBERSICHT

Die 7 wichtigsten Fristen für Erbschaft und Nachlass

Welche Frist ist JETZT dran? Eine Wand mit allen Fristen, von der Eile bis zur langfristigen Planung — mit Quelle und Hinweis.

1 Woche

Testament suchen & Nachlass sichten
Testament bei Unterlagen, Notar, Bankschließfach suchen. Nachlass grob überblicken.

Quelle: BGB / Nachlassverfahren

6 Wochen

Erbannahme / Ausschlagung
Ab Kenntnis vom Erbfall. Annahme oft konkludent, Ausschlagung persönlich oder notariell beim Nachlassgericht.

Quelle: § 1944 BGB

4–8 Wochen

Erbschein beantragen
Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes. Sterbeurkunde + Stammbaum + Testament mitbringen. Gebühr 30–500 €.

Quelle: § 2353 BGB / GNotKG

3 Jahre

Erbschaftssteuererklärung
Beim Finanzamt des letzten Wohnsitzes. Freibeträge 500.000 € Ehepartner, 400.000 € Kinder.

Quelle: § 1 ErbStG / § 16 ErbStG

3 Jahre

Pflichtteilsanspruch geltend machen
Kinder, Ehepartner, Eltern können nach Enterbung den Pflichtteil verlangen — Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Quelle: § 2303 / § 2332 BGB

6–12 Monate

Miterbengemeinschaft auseinandersetzen
Verkauf, Übernahme (mit Ausgleich) oder Schenkung unter Lebenden. Bei Streit: Erbschaftsprozess.

Quelle: § 2032 / § 2042 BGB

30 Jahre

Aufbewahrungspflicht Erbschaftsbelege
Erbschein, Testament, Steuerbescheid, Verträge mindestens 30 Jahre aufbewahren.

Quelle: § 147 AO / § 18 ErbStG

REGIONAL

Was ist in Ihrem Bundesland anders?

Erbschaftssteuer-Zuständigkeit, Nachlassgericht und Notarkosten variieren von Bundesland zu Bundesland. Hier die wichtigsten Unterschiede in 5 Beispielen.

Bayern
  • Nachlassgericht: Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers
  • Erbschaftssteuer: Finanzamt des letzten Wohnsitzes
  • Notarkosten: 0,5–1,5 % des Vermögens für Testament/Eröffnung
  • Bearbeitung Erbschein: 4–8 Wochen
Nordrhein-Westfalen
  • Nachlassgericht: Amtsgericht des letzten Wohnsitzes
  • Erbschaftssteuer: Finanzamt des letzten Wohnsitzes
  • Notarkosten: 0,5–1,5 % des Vermögens
  • Bearbeitung Erbschein: 4–8 Wochen
Berlin
  • Nachlassgericht: Amtsgericht Schöneberg (zentral für ganz Berlin)
  • Erbschaftssteuer: Finanzamt Berlin — je nach Bezirk
  • Notarkosten: 0,5–1,5 % des Vermögens
  • Bearbeitung Erbschein: 4–6 Wochen (schneller)
Sachsen
  • Nachlassgericht: Amtsgericht des letzten Wohnsitzes
  • Erbschaftssteuer: Finanzamt des letzten Wohnsitzes
  • Notarkosten: 0,5–1,5 % des Vermögens
  • Bearbeitung Erbschein: 4–8 Wochen
Schleswig-Holstein
  • Nachlassgericht: Amtsgericht des letzten Wohnsitzes
  • Erbschaftssteuer: Finanzamt des letzten Wohnsitzes
  • Notarkosten: 0,5–1,5 % des Vermögens
  • Bearbeitung Erbschein: 4–8 Wochen
PRAXIS-TIPPS

6 Tipps für Erbschaft und Nachlass nach der Bestattung

01

Testament zuerst suchen & eröffnen lassen

Liegt ein Testament vor, geht es zum Nachlassgericht zur Eröffnung. Ohne Testament: gesetzliche Erbfolge. Die Suche nach dem Testament ist der erste und wichtigste Schritt — er bestimmt die gesamte weitere Vorgehensweise.

02

6-Wochen-Frist für Erbannahme/Ausschlagung einhalten

Wer die Erbschaft nicht will, kann sie innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) ausschlagen — wichtig bei überschuldetem Nachlass. Die Annahme erfolgt oft konkludent, kann aber auch ausdrücklich erklärt werden.

03

Erbschein erst bei Bedarf beantragen

Mit notariellem Testament können Banken und Versicherungen direkt angesprochen werden. Erbschein erst beantragen, wenn Erbschaftssteuererklärung, Grundbuch-Umschreibung oder Miterben-Auseinandersetzung anstehen. Gebühr 30–500 € je nach Vermögen.

04

Pflichtteil frühzeitig prüfen

Wer enterbt wurde, kann innerhalb von 3 Jahren (§ 2332 BGB) den Pflichtteil verlangen — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Auszahlung in Geld. Anwalt für Erbrecht hinzuziehen, insbesondere bei Immobilien als Nachlass.

05

Erbschaftssteuer-Freibeträge optimal nutzen

Ehepartner: 500.000 € steuerfrei, Kinder: 400.000 €, Enkel: 200.000 €. Bei Überschreitung Steuersätze 7–30 %. Rechtzeitige Planung mit Steuerberater spart oft 5-stellige Beträge — Stichworte: Schenkung zu Lebzeiten, Vermögensübertragung.

06

Miterbengemeinschaft schriftlich regeln

Bei mehreren Erben: Auseinandersetzungsvereinbarung schriftlich, notariell beurkundet. Verhindert Streit, klärt Verteilung, sichert Steuerfreibeträge. Bei Uneinigkeit: Erbschaftsprozess vermeiden — Mediation oft günstiger.

HÄUFIG GEFRAGT

Häufige Fragen zu Erbschaft und Nachlass nach der Bestattung

Sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB). Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Erbe vom Erbfall erfährt — nicht mit dem Todestag selbst. Wer die Frist versäumt, gilt als Erbe.

Nicht zwingend. Mit einem notariellen Testament können Sie sich direkt an Banken, Versicherungen und Grundbuchamt wenden. Liegt nur ein handschriftliches Testament vor, brauchen die meisten Institutionen trotzdem einen Erbschein. Der Erbschein kostet je nach Vermögen 30–500 Euro.

Ehepartner: 500.000 €, Kinder und Stiefkinder: 400.000 €, Enkel: 200.000 €, Eltern und Geschwister: 20.000 € (§ 16 ErbStG). Innerhalb der Freibeträge fällt keine Erbschaftssteuer an. Die Erklärung muss innerhalb von 3 Jahren nach dem Erbfall beim Finanzamt eingereicht werden.

Kinder, Ehepartner und Eltern haben Anspruch auf den Pflichtteil — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Auch wenn sie im Testament enterbt wurden. Der Pflichtteil kann 3 Jahre nach Kenntnis vom Erbfall geltend gemacht werden (§ 2332 BGB). Auszahlung in Geld, nicht am Nachlass.

Es entsteht eine Miterbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Alle Miterben müssen gemeinsam über den Nachlass entscheiden — Verkauf, Vermietung, Übertragung. Bis zur Teilung kann kein Erbe allein verfügen. Die Auseinandersetzung erfolgt durch Verkauf, Übernahme oder Schenkung unter Lebenden.

Ja, innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall beim zuständigen Nachlassgericht (§ 1944 BGB). Die Ausschlagung ist sinnvoll bei überschuldetem Nachlass. Sie muss persönlich erklärt oder notariell beglaubigt eingereicht werden. Ein Widerruf ist nicht möglich.

Die Gebühr richtet sich nach dem Nachlasswert: bis 10.000 € etwa 30 €, bis 100.000 € etwa 100 €, bis 1 Mio. € etwa 500 €. Bei einem Nachlass von 500.000 € zahlen Sie rund 350 €. Hinzu kommen Notarkosten, falls das Testament erst eröffnet werden muss.