
Testament erstellen: So geht's
Handschriftlich oder notariell? Alles über Formvorschriften, Kosten und Inhalte für ein rechtswirksames Testament in Deutschland.

Warum ein Testament erstellen?
60 % der Deutschen über 60 haben kein Testament. Dann greift die gesetzliche Erbfolge — die nicht immer dem eigenen Willen entspricht. Mit einem rechtswirksamen Testament bestimmen Sie selbst, wer Ihr Vermögen erhält, wie es aufgeteilt wird und ob Sie besondere Wünsche haben (z.B. Schenkungen, Stiftungen, Tierpflege). Ein Testament schützt Ihre Angehörigen vor Streitigkeiten und gibt Ihnen die Kontrolle über Ihr Erbe.
Formen des Testaments
In Deutschland gibt es verschiedene Wege, ein Testament zu verfassen — je nach Sicherheitsbedürfnis und Kosten.

Handschriftlich (Eigenhändig)
Kostenlos, aber fehleranfällig. Muss komplett von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben werden.

Notariell (Beurkundet)
Sicherste Form. Notar prüft rechtliche Wirksamkeit, hinterlegt Testament zentral. Kosten 200–800 EUR.

Berliner Testament
Gemeinschaftliches Testament für Ehepaare. Notariell beurkundet, der überlebende Partner erbt zunächst alles.
Ein Testament ist der letzte Wille — aber er sollte nicht der letzte Moment sein, in dem wir an unsere Liebsten denken.

Warum notariell?
Ein notariell beurkundetes Testament bietet höchste Sicherheit. Der Notar prüft die Testierfähigkeit (ist der Erblasser geistig klar?), die Formvorschriften und die Rechtswirksamkeit. Außerdem hinterlegt er das Testament beim Zentralen Testamentsregister — so wird es nach Ihrem Tod sicher gefunden.
Kosten: Die Notargebühren richten sich nach dem Wert Ihres Vermögens: ca. 200 EUR bei 50.000 EUR Vermögen, bis 800 EUR bei 500.000 EUR Vermögen.

Handschriftlich: Kostenlos, aber riskant
Ein handschriftliches Testament (Eigenhändiges Testament) ist kostenlos und einfach: Sie schreiben es von Hand, datieren es und unterschreiben. Aber Vorsicht: Viele handschriftliche Testamente sind formungültig oder anfechtbar.
Häufige Fehler: Nicht komplett handschriftlich (Ausdruck + Unterschrift reicht nicht), fehlende Datierung, unklare Formulierungen, Widersprüche, nicht aufbewahrt.
Testament in Zahlen
Praxis-Tipps zum Testament erstellen
Vermögenswert ermitteln: Wie viel ist Ihr Nachlass wert? Notargebühren richten sich danach.
Erben bestimmen: Wen möchten Sie erben lassen? Partner, Kinder, Enkel, Freunde, Stiftungen?
Pflichtteil beachten: Kinder und Ehepartner haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Anteils.
Testamentsvollstrecker bestellen: Jemand, der den Nachlass verwaltet, bis die Erben bereit sind.
Vorsorgevollmacht ergänzen: Wer darf über Ihr Vermögen verfügen, wenn Sie selbst nicht mehr können?
Sicher aufbewahren: Notar hinterlegt zentral. Handschriftlich: Tresor, Bank, aber nicht zu sicher verstecken!
Häufige Fragen zum Testament erstellen
Ca. 200–800 EUR je nach Vermögenswert. Bei 50.000 EUR Vermögen ca. 200 EUR, bei 500.000 EUR ca. 800 EUR.
Ja — handschriftlich, komplett eigenhändig, datiert und unterschrieben. Aber es ist fehleranfällig und leicht anfechtbar.
Mindestens: Wer erbt was. Optional: Testamentsvollstrecker, Vorsorgevollmacht, Grabpflege, Vermächtnisse, Schenkungen.
Ja — jederzeit. Notarielle Änderung (Nachtestament) oder neues handschriftliches Testament. Das neueste Testament gilt.
Ein gemeinschaftliches Testament für Ehepaare. Der überlebende Partner erbt zunächst alles, Kinder erst später.
Notarielle Testamente werden zentral beim Bundesnotarkammer hinterlegt. Handschriftliche: Tresor zu Hause, Banktresor oder beim Notar.
Dann greift die gesetzliche Erbfolge nach BGB. Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister erben in festgelegten Quoten.
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Wussten Sie schon?
Rund 60 % der Deutschen über 60 haben kein Testament — die gesetzliche Erbfolge entscheidet dann.
Ein notarielles Testament kostet ca. 0,4–1,6 % des Vermögenswerts — bei 100.000 EUR also ca. 400–1.600 EUR.
Über 30 % der handschriftlichen Testamente sind formfehlerhaft und damit unwirksam.
Das Testament kann jederzeit geändert werden — das neueste Testament gilt immer (Widerruf durch Neuverfügung).
Ein Testamentsvollstrecker kann den Nachlass unabhängig von den Erben verwalten — das verhindert Streit.
Notarielle Testamente werden beim Zentralen Testamentsregister hinterlegt — sie werden nach dem Tod sicher gefunden.