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Rentenbescheid und Formulare für die Hinterbliebenenrente

Hinterbliebenenrente nach der Bestattung

Witwen-/Witwerrente, Waisenrente, Sterbevierteljahr: alle Rentenansprüche für Hinterbliebene — mit Antragswegen, Fristen, Freibeträgen und Berechnungsbeispielen.

Rentenbescheid und Rentenversicherungsnummer
EINSTIEG

Witwenrente, Waisenrente & Sterbevierteljahr — wer bekommt was?

Nach der Bestattung stehen Hinterbliebenen Rentenansprüche zu: Witwen-/Witwerrente (55 % bzw. 25 % der Rente), Waisenrente (10–20 %) und das Sterbevierteljahr (3 Monate volle Rente). Wer hier den Überblick behält, vermeidet verfallene Ansprüche.

Die gute Nachricht: Das Sterbevierteljahr wird automatisch gezahlt, alle weiteren Renten müssen beantragt werden. Diese Seite zeigt Ihnen Ansprüche, Fristen und Berechnung — als vollständiger Leitfaden zur Hinterbliebenenrente.

CHRONOLOGIE

Die ersten 4 Wochen: Hinterbliebenenrente Schritt für Schritt

Die wichtigsten Renten-Schritte in den ersten Wochen — chronologisch geordnet, damit Sie Ihre Ansprüche voll ausschöpfen.

1

Sterbevierteljahr prüfen

Unmittelbar nach dem Tod: Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft automatisch das Sterbevierteljahr. In den ersten 3 Monaten wird die Witwen-/Witwerrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt — ohne Einkommensanrechnung.

2

Witwen-/Witwerrente beantragen

Innerhalb von 4 Wochen: Antrag auf Witwen-/Witwerrente bei der DRV stellen (Ortsstelle oder online). Erforderlich: Sterbeurkunde, Personalausweis, Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen, ggf. Eheurkunde. Bearbeitung 1–3 Monate.

3

Waisenrente beantragen

Bei minderjährigen Kindern: Waisenrente ebenfalls beantragen. Halbwaisenrente 10 %, Vollwaisenrente 20 % der Rente des Verstorbenen. Bei Schul-/Berufsausbildung bis 25 Jahre. Sterbeurkunde + Geburtsurkunde + Ausbildungsnachweis.

4

DRV-Beratungstermin vereinbaren

Innerhalb von 4 Wochen: Kostenlosen Beratungstermin bei der DRV vereinbaren (Tel. 0800 1000 4800). Klären: großes oder kleines Witwengeld, Freibeträge, Einkommensanrechnung, Kombination mit Erwerbsminderungsrente.

FAHRPLAN

Monat 2 bis 12: Einkommensanrechnung, Steuer & Eigenvorsorge

Nach dem Sterbevierteljahr beginnt die Einkommensanrechnung. Hier die wichtigsten Themen ab Monat 2.

5

Einkommensanrechnung beachten

Ab dem 4. Monat: Eigenes Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet. Freibetrag 2026: 1.121,65 €/Monat. Alles darüber: 40 % Anrechnung. Gehalt in Monat 1–3 konzentrieren, Teilzeit ab Monat 4.

6

Rentensteuer & Steuererklärung

Innerhalb von 6 Monaten: Hinterbliebenenrente ist als sonstige Einkünfte steuerpflichtig (§ 22 EStG). Rentenbeginn 2026: 100 % steuerpflichtig. Bei niedrigen Beträgen unter 12.348 €/Jahr (Grundfreibetrag) fällt keine Steuer an.

7

Erwerbsminderungsrente prüfen

Bei eigener Erwerbsminderung: Erwerbsminderungsrente zusätzlich beantragen — kumuliert mit Witwenrente möglich. Antrag bei DRV mit ärztlichem Gutachten. Doppelte Alterssicherung.

8

Eigene Altersvorsorge anpassen

Innerhalb von 12 Monaten: Eigene Altersvorsorge prüfen — Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge. Witwenrente reicht im Alter oft nicht aus. Frühzeitig private Zusatzvorsorge aufbauen.

Die Witwenrente ist keine Gnade, sondern ein hart erkämpftes Recht — wer sie nicht beantragt, verschenkt Geld.
Aus der Erfahrung von Rentenberatern
Hinterbliebenenrente und Rentenbescheid
WICHTIG

Witwen- und Witwerrente

Die Hinterbliebenenrente ist das zentrale Recht für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Sie wird in 2 Stufen gezahlt: Sterbevierteljahr (3 Monate volle Rente) und anschließend großes oder kleines Witwengeld.

Was Sie wissen müssen:

  • Sterbevierteljahr: 3 Monate volle Rente des Verstorbenen — automatisch, ohne Antrag (§ 46 SGB VI).
  • Großes Witwengeld: 55 % der Rente bei 5 Jahren Wartezeit ODER Unfalltod ODER Tod in den ersten 2 Ehejahren.
  • Kleines Witwengeld: 25 % der Rente, befristet auf 2 Jahre — gilt wenn Wartezeit nicht erfüllt.
  • Einkommensanrechnung: Ab Monat 4, Freibetrag 2026: 1.121,65 €/Monat.
Gut zu wissen: Die Witwenrente wird rückwirkend ab dem Todestag gezahlt — aber nur auf Antrag. Ohne Antrag fließt nichts. Antrag bei der DRV (Tel. 0800 1000 4800) oder online.
Waisenrente und Kinder
WICHTIG

Waisenrente für Kinder

Kinder des Verstorbenen haben Anspruch auf Waisenrente. Die Höhe hängt davon ab, ob nur ein Elternteil verstorben ist (Halbwaise) oder beide (Vollwaise). Die Rente wird bis 18 Jahre gezahlt, in Ausbildung bis 25 Jahre.

Was Sie wissen müssen:

  • Halbwaisenrente: 10 % der Rente des Verstorbenen — bei einem verstorbenen Elternteil.
  • Vollwaisenrente: 20 % der Rente des Verstorbenen — bei beiden verstorbenen Eltern.
  • Altersgrenze: Bis 18 Jahre, in Schul-/Berufsausbildung bis 25 Jahre, bei Behinderung darüber hinaus.
  • Antrag: Sterbeurkunde + Geburtsurkunde + Ausbildungsnachweis beim Rentenversicherungsträger des Verstorbenen.
Praxis-Tipp: Waisenrente wird nicht automatisch gezahlt — Antrag erforderlich. Bei volljährigen Kindern in Ausbildung: Ausbildungsbescheinigung der Schule/Universität vorlegen, Rente wird bis 25 Jahre verlängert.
DAS WICHTIGSTE

In 3 Schritten: Was bei der Hinterbliebenenrente zuerst ansteht

Keine langen Listen. Nur das, was wirklich zählt — kompakt, verständlich, sofort umsetzbar.

Sterbevierteljahr

Sterbevierteljahr sichern

DRV prüft automatisch: 3 Monate volle Rente des Verstorbenen ohne Einkommensanrechnung. Kein Antrag nötig. Beispiel: Verstorbener 1.500 € Rente → Hinterbliebener bekommt 1.500 €/Monat in Monat 1–3.

Witwenrente beantragen

Witwenrente beantragen

Innerhalb von 4 Wochen bei der DRV (Tel. 0800 1000 4800) beantragen. Sterbeurkunde + Personalausweis + Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen. Bearbeitung 1–3 Monate. Rückwirkend ab Todestag.

Waisenrente

Waisenrente für Kinder

Bei Kindern: Waisenrente beantragen. Halbwaisen 10 %, Vollwaisen 20 % der Rente. Bis 18 Jahre, in Ausbildung bis 25 Jahre. Sterbeurkunde + Geburtsurkunde + Ausbildungsnachweis.

ZAHLEN & FAKTEN

Hinterbliebenenrente in Zahlen

3 Monate
Sterbevierteljahr
55%
Großes Witwengeld
25%
Kleines Witwengeld
1121
Freibetrag 2026
1 Monate
Bearbeitungszeit DRV
KOSTEN & ENTWICKLUNG

Wie dringend ist was? Die 4 Frist-Phasen bei Hinterbliebenenrente

Sofort Monat 1-3 20%

Sterbevierteljahr sichern — volle Rente ohne Antrag

Monat 1-3 35%

Witwenrente beantragen — bei DRV rückwirkend ab Tod

Monat 4+ 30%

Einkommensanrechnung beachten — Freibetrag 1.121 €

Jahr 1+ 15%

Eigene Altersvorsorge planen — mit DRV-Beratung

DOKUMENTE

Die 12 Dokumente, die Sie für die Hinterbliebenenrente brauchen

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Sammeln Sie sie frühzeitig — Ihr Bestatter hilft Ihnen bei der Beschaffung.

Sterbeurkunde

5–8 beglaubigte Kopien für die DRV, Versicherungen und Behörden.

Eheurkunde

Nachweis der Ehezeit — notwendig für Witwenrente und Waisenrente.

Rentenbescheid Verstorbenener

Letzter Rentenbescheid des Verstorbenen — zur Ermittlung der Rente.

Personalausweis

Erben-Ausweis für DRV-Legitimation — eigenes Dokument.

Rentenversicherungsnummer

RV-Nummer des Verstorbenen — benötigt für jeden Antrag.

Geburtsurkunden Kinder

Für Waisenrente — Nachweis der Kinder bis 18/25 Jahre.

Scheidungsurteil

Falls Witwe — Nachweis der Ehezeit vor der Scheidung.

Mietvertrag

Für Wohnsitznachweis — oft bei DRV-Beratung nötig.

Kontodaten

Zahlungsdaten für die Rente — IBAN und BIC.

Schwerbehindertenausweis

Falls Verstorbenener schwerbehindert — Zusatz zum Rentenbescheid.

Einkommensnachweise

Für die Einkommensanrechnung ab Monat 4 — Lohnabrechnungen.

Steuer-ID

Für die Steuererklärung — Hinterbliebener und Verstorbener.

CHRONOLOGIE

Monat 1 bis Jahr 1 — wann was bei Hinterbliebenenrente erledigt sein muss

Fristenübersicht nach Dringlichkeit: ROT (dringend, 0–24 Std.), GELB (wichtig, Woche 1–4), GRÜN (ordnen, Monat 1–3), BLAU (langfristig, Jahr 1).

1

Tag 1 — Konto sperren & Erbschein beantragen

Innerhalb von 24 Stunden: Bank informieren, Konto sperren lassen. Erbschein beim Nachlassgericht beantragen (6 Wochen Frist). Alle Kreditkarten sperren.

2

Woche 1–4 — Schließfach, Depots, Versicherungen

Witwenrente beantragen: Antrag bei DRV (Tel. 0800 1000 4800). Sterbeurkunde + Personalausweis + Rentenversicherungsnummer. Waisenrente für Kinder: Halb-/Vollwaisenrente 10/20 %.

3

Monat 1–3 — Abrechnung & Erbschaftssteuer

Wertpapiere verkaufen oder übertragen. Erbschaftssteuererklärung vorbereiten. Bausparverträge prüfen. Letzte Konten auflösen.

4

Jahr 1 — Belege aufbewahren, Übersicht behalten

Alle Belege 30 Jahre aufbewahren (§ 147 AO). Eigenes Online-Banking mit neuen Zugangsdaten absichern. Erbschaftssteuererklärung einreichen.

FRISTEN-ÜBERSICHT

Die 7 wichtigsten Fristen für Hinterbliebenenrente

Welche Frist ist JETZT dran? Eine Wand mit allen Fristen, von der Eile bis zur langfristigen Planung — mit Quelle und Hinweis.

1 Monat

Sterbevierteljahr automatisch
In den ersten 3 Monaten wird die volle Rente ohne Antrag gezahlt.

Quelle: § 46 SGB VI

3 Monate

Sterbevierteljahr endet
Ab dem 4. Monat gilt Einkommensanrechnung und normales Witwengeld.

Quelle: DRV

3 Monate

Witwenrente beantragen
Rückwirkend ab Todestag — aber nur auf Antrag. Bearbeitung 1-3 Monate.

Quelle: § 47 SGB VI

1 Monat

Rentenbeginn rückwirkend
Der Rentenbeginn kann rückwirkend zum Todestag festgelegt werden.

Quelle: DRV-Richtlinien

4 Wochen

DRV-Beratungstermin
Kostenlose Beratung zu Witwenrente und Altersvorsorge.

Quelle: DRV

25 Jahre

Waisenrente Ausbildung
Kinder bis 25 Jahre in Ausbildung erhalten Waisenrente.

Quelle: § 49 SGB VI

30 Jahre

Akten aufbewahren
Alle Belege und Rentenbescheide mindestens 30 Jahre aufbewahren.

Quelle: § 147 AO

REGIONAL

Hinterbliebenenrente in den Bundesländern

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist bundesweit zuständig, aber die DRV-Sachbearbeitung und Bearbeitungszeiten variieren regional. Hier die wichtigsten Unterschiede in 5 Bundesländern.

Bayern
  • Zuständige DRV: DRV Bayern — Landesamt München
  • Bearbeitungszeit: 1-3 Monate
  • Servicetelefon: 0800 1000 100 (Bayern)
  • Besonderes: Kostenlose Witwen-Beratung in regionalen Beratungsstellen
  • Hinterbliebenenrente: Großes Witwengeld bei 5 Jahre Ehe oder Unfalltod
Nordrhein-Westfalen
  • Zuständige DRV: DRV NRW — Landesamt Düsseldorf
  • Bearbeitungszeit: 1-3 Monate
  • Servicetelefon: 0800 1000 4800
  • Besonderes: Schnelle Bearbeitung durch digitales Antragsverfahren
  • Hinterbliebenenrente: Schnellere Antragstellung durch Online-Service
Berlin
  • Zuständige DRV: DRV Berlin — Landesamt Berlin
  • Bearbeitungszeit: 2-3 Monate
  • Servicetelefon: 0800 1000 100 (Berlin)
  • Besonderes: Kostenlose Erstberatung in den Berliner Beratungsstellen
  • Hinterbliebenenrente: Unterstützung bei Einkommensanrechnung
Hamburg
  • Zuständige DRV: DRV Nord — Landesamt Hamburg
  • Bearbeitungszeit: 1-2 Monate
  • Servicetelefon: 0800 1000 100 (Nord)
  • Besonderes: Schnelle Bearbeitung durch digitale Verfahren
  • Hinterbliebenenrente: Flexible Beratungstermine auch nachmittags
Sachsen
  • Zuständige DRV: DRV Sachsen — Landesamt Chemnitz
  • Bearbeitungszeit: 2-3 Monate
  • Servicetelefon: 0800 1000 100 (Ost)
  • Besonderes: Persönliche Beratung in regionalen DRV-Büros
  • Hinterbliebenenrente: Unterstützungsprogramme für Witwen in ländlichen Regionen
PRAXIS-TIPPS

6 Tipps für Hinterbliebenenrente nach der Bestattung

01

Sterbevierteljahr: 3 Monate volle Rente

In den ersten 3 Monaten nach dem Tod wird die Witwen-/Witwerrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt — OHNE Einkommensanrechnung. Kein Antrag nötig, wird automatisch ausgezahlt. Beispiel: Verstorbener bezog 1.500 € Rente → Hinterbliebener bekommt 1.500 €/Monat in den ersten 3 Monaten.

02

Antrag so früh wie möglich stellen

Die Rente wird zwar rückwirkend ab Todestag gezahlt, aber ohne Antrag fließt nichts. Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder der für den Verstorbenen zuständigen Stelle beantragen. Bearbeitung 1–3 Monate. Erforderlich: Sterbeurkunde, Personalausweis, Rentenversicherungsnummer.

03

Waisenrente: Altersgrenze 18/25 Jahre

Kinder bis 18 Jahre bekommen Halb- oder Vollwaisenrente. In Schul- oder Berufsausbildung bis 25 Jahre. Bei Behinderung darüber hinaus. Antrag mit Ausbildungsnachweis, Sterbeurkunde und Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen. Ohne Antrag: keine Zahlung.

04

Einkommensanrechnung beachten

Ab dem 4. Monat wird eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. Freibetrag 2026: 1.121,65 € monatlich. Alles darüber: 40 % Anrechnung. Strategie: Gehalt in Monat 1–3 (Sterbevierteljahr) konzentrieren, Teilzeit ab Monat 4.

05

Großes vs. kleines Witwengeld

Großes Witwengeld (55 % der Rente): 5 Jahre Wartezeit erfüllt ODER Unfalltod ODER Tod innerhalb der ersten 2 Jahre. Kleines Witwengeld (25 %): reicht auch ohne Wartezeit, aber nur 2 Jahre lang. Planen Sie die Rentenphase mit der DRV-Beratung.

06

Witwenrente & Erwerbsminderungsrente kombinieren

Wenn Sie selbst erwerbsgemindert sind, können Sie Witwenrente und Erwerbsminderungsrente kumulieren. Doppelte Alterssicherung möglich. Antrag bei DRV, ärztliches Gutachten erforderlich. Beratung kostenlos unter 0800 1000 4800.

HÄUFIG GEFRAGT

Häufige Fragen zur Hinterbliebenenrente nach der Bestattung

Der hinterbliebene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner. Voraussetzung: Bestand der Ehe zum Todeszeitpunkt und Wartezeit von 5 Jahren Ehezeit (§ 46 SGB VI). Ausnahmen bei Unfalltod oder Tod innerhalb der ersten 2 Jahre. Höhe: großes oder kleines Witwengeld — 55 % bzw. 25 % der Rente des Verstorbenen.

Kinder des Verstorbenen bis 18 Jahre, bei Schul- oder Berufsausbildung bis 25 Jahre, bei Behinderung darüber hinaus. Halbwaisenrente: 10 % der Rente des Verstorbenen. Vollwaisenrente: 20 %. Antrag beim Rentenversicherungsträger des Verstorbenen. Sterbeurkunde + Geburtsurkunde + Ausbildungsnachweis erforderlich.

In den ersten 3 Monaten nach dem Tod wird die Witwen-/Witwerrente in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen gezahlt — unabhängig vom Einkommen. Ab dem 4. Monat gilt das normale Witwengeld mit Einkommensanrechnung. Das Sterbevierteljahr wird automatisch ausgezahlt, kein Antrag nötig.

Die Witwen-/Waisenrente wird rückwirkend ab dem Todestag gezahlt — aber nur auf Antrag. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder der für den Verstorbenen zuständigen Stelle. Bearbeitung 1–3 Monate. Erforderlich: Sterbeurkunde, Personalausweis, Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen, ggf. Eheurkunde.

Großes Witwengeld: 55 % der Rente des Verstorbenen. Kleines Witwengeld: 25 %. Voraussetzung für das große Witwengeld: Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ODER Unfalltod ODER Tod innerhalb der ersten 2 Jahre der Ehe. Halbwaisenrente: 10 %, Vollwaisenrente: 20 %. Beispiel: Rente Verstorbener 1.500 € → großes Witwengeld 825 €.

Ja, ab dem 4. Monat. Freibetrag 2026: 1.121,65 € monatlich. Einkommen darüber hinaus wird zu 40 % auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet. Eigenes Einkommen: Rente, Gehalt, Mieteinnahmen, Unterhalt — alles. Im Sterbevierteljahr (Monat 1–3) wird KEIN Einkommen angerechnet.

Hinterbliebenenrenten sind als sonstige Einkünfte steuerpflichtig (§ 22 EStG). Rentenbeginn 2026: 100 % steuerpflichtig. Bei niedrigen Beträgen unter dem Grundfreibag (12.348 € 2026) fällt keine Einkommensteuer an. Bei höheren Beträgen: progressiver Steuersatz. Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater empfehlenswert.