
Hinterbliebenenrente nach der Bestattung
Witwen-/Witwerrente, Waisenrente, Sterbevierteljahr: alle Rentenansprüche für Hinterbliebene — mit Antragswegen, Fristen, Freibeträgen und Berechnungsbeispielen.

Witwenrente, Waisenrente & Sterbevierteljahr — wer bekommt was?
Nach der Bestattung stehen Hinterbliebenen Rentenansprüche zu: Witwen-/Witwerrente (55 % bzw. 25 % der Rente), Waisenrente (10–20 %) und das Sterbevierteljahr (3 Monate volle Rente). Wer hier den Überblick behält, vermeidet verfallene Ansprüche.
Die gute Nachricht: Das Sterbevierteljahr wird automatisch gezahlt, alle weiteren Renten müssen beantragt werden. Diese Seite zeigt Ihnen Ansprüche, Fristen und Berechnung — als vollständiger Leitfaden zur Hinterbliebenenrente.
Die 7 weiteren Themenbereiche nach der Bestattung
Hinterbliebenenrente und Sterbevierteljahr sind nur ein Bereich. Es gibt 7 weitere Lebensbereiche, die jetzt auf Sie warten — von Erbschaft über Grabpflege bis zur Wohnungsauflösung.

Übersicht „Nach der Bestattung"
Zurück zur Hauptseite mit allen 8 Themenclustern und dem vollständigen Fahrplan.

Abmeldungen & Behörden
Sterbeurkunde, Meldeamt, Personalausweis — alle Behördengänge in den ersten 7 Tagen.

Wohnung & Mietverträge
Mietvertrag kündigen mit Sonderkündigungsrecht, Wohnung auflösen, Strom und Gas ummelden.

Digitaler Nachlass
Social Media, E-Mail, Cloud, Streaming, Mobilfunk — was wird gelöscht, was bleibt.

Versicherungen
Lebensversicherung, Sterbegeld, Haftpflicht, Hausrat, Kfz — was wird ausgezahlt.

Erbschaft & Nachlass
Erbschein, Testament, Erbschaftssteuer, Freibeträge — das Erbe richtig regeln.

Hinterbliebenenrente
Witwen-/Witwerrente, Waisenrente, Sterbevierteljahr — wer bekommt was.

Grab & Nachgang
Grabpflege, Grabstein, Ruhefrist, Gedenkfeier — alles rund um die letzte Ruhestätte.
Die ersten 4 Wochen: Hinterbliebenenrente Schritt für Schritt
Die wichtigsten Renten-Schritte in den ersten Wochen — chronologisch geordnet, damit Sie Ihre Ansprüche voll ausschöpfen.
Sterbevierteljahr prüfen
Unmittelbar nach dem Tod: Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft automatisch das Sterbevierteljahr. In den ersten 3 Monaten wird die Witwen-/Witwerrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt — ohne Einkommensanrechnung.
Witwen-/Witwerrente beantragen
Innerhalb von 4 Wochen: Antrag auf Witwen-/Witwerrente bei der DRV stellen (Ortsstelle oder online). Erforderlich: Sterbeurkunde, Personalausweis, Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen, ggf. Eheurkunde. Bearbeitung 1–3 Monate.
Waisenrente beantragen
Bei minderjährigen Kindern: Waisenrente ebenfalls beantragen. Halbwaisenrente 10 %, Vollwaisenrente 20 % der Rente des Verstorbenen. Bei Schul-/Berufsausbildung bis 25 Jahre. Sterbeurkunde + Geburtsurkunde + Ausbildungsnachweis.
DRV-Beratungstermin vereinbaren
Innerhalb von 4 Wochen: Kostenlosen Beratungstermin bei der DRV vereinbaren (Tel. 0800 1000 4800). Klären: großes oder kleines Witwengeld, Freibeträge, Einkommensanrechnung, Kombination mit Erwerbsminderungsrente.
Monat 2 bis 12: Einkommensanrechnung, Steuer & Eigenvorsorge
Nach dem Sterbevierteljahr beginnt die Einkommensanrechnung. Hier die wichtigsten Themen ab Monat 2.
Einkommensanrechnung beachten
Ab dem 4. Monat: Eigenes Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet. Freibetrag 2026: 1.121,65 €/Monat. Alles darüber: 40 % Anrechnung. Gehalt in Monat 1–3 konzentrieren, Teilzeit ab Monat 4.
Rentensteuer & Steuererklärung
Innerhalb von 6 Monaten: Hinterbliebenenrente ist als sonstige Einkünfte steuerpflichtig (§ 22 EStG). Rentenbeginn 2026: 100 % steuerpflichtig. Bei niedrigen Beträgen unter 12.348 €/Jahr (Grundfreibetrag) fällt keine Steuer an.
Erwerbsminderungsrente prüfen
Bei eigener Erwerbsminderung: Erwerbsminderungsrente zusätzlich beantragen — kumuliert mit Witwenrente möglich. Antrag bei DRV mit ärztlichem Gutachten. Doppelte Alterssicherung.
Eigene Altersvorsorge anpassen
Innerhalb von 12 Monaten: Eigene Altersvorsorge prüfen — Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge. Witwenrente reicht im Alter oft nicht aus. Frühzeitig private Zusatzvorsorge aufbauen.
Die Witwenrente ist keine Gnade, sondern ein hart erkämpftes Recht — wer sie nicht beantragt, verschenkt Geld.

Witwen- und Witwerrente
Die Hinterbliebenenrente ist das zentrale Recht für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Sie wird in 2 Stufen gezahlt: Sterbevierteljahr (3 Monate volle Rente) und anschließend großes oder kleines Witwengeld.
Was Sie wissen müssen:
- Sterbevierteljahr: 3 Monate volle Rente des Verstorbenen — automatisch, ohne Antrag (§ 46 SGB VI).
- Großes Witwengeld: 55 % der Rente bei 5 Jahren Wartezeit ODER Unfalltod ODER Tod in den ersten 2 Ehejahren.
- Kleines Witwengeld: 25 % der Rente, befristet auf 2 Jahre — gilt wenn Wartezeit nicht erfüllt.
- Einkommensanrechnung: Ab Monat 4, Freibetrag 2026: 1.121,65 €/Monat.
Waisenrente für Kinder
Kinder des Verstorbenen haben Anspruch auf Waisenrente. Die Höhe hängt davon ab, ob nur ein Elternteil verstorben ist (Halbwaise) oder beide (Vollwaise). Die Rente wird bis 18 Jahre gezahlt, in Ausbildung bis 25 Jahre.
Was Sie wissen müssen:
- Halbwaisenrente: 10 % der Rente des Verstorbenen — bei einem verstorbenen Elternteil.
- Vollwaisenrente: 20 % der Rente des Verstorbenen — bei beiden verstorbenen Eltern.
- Altersgrenze: Bis 18 Jahre, in Schul-/Berufsausbildung bis 25 Jahre, bei Behinderung darüber hinaus.
- Antrag: Sterbeurkunde + Geburtsurkunde + Ausbildungsnachweis beim Rentenversicherungsträger des Verstorbenen.
In 3 Schritten: Was bei der Hinterbliebenenrente zuerst ansteht
Keine langen Listen. Nur das, was wirklich zählt — kompakt, verständlich, sofort umsetzbar.
Sterbevierteljahr sichern
DRV prüft automatisch: 3 Monate volle Rente des Verstorbenen ohne Einkommensanrechnung. Kein Antrag nötig. Beispiel: Verstorbener 1.500 € Rente → Hinterbliebener bekommt 1.500 €/Monat in Monat 1–3.
Witwenrente beantragen
Innerhalb von 4 Wochen bei der DRV (Tel. 0800 1000 4800) beantragen. Sterbeurkunde + Personalausweis + Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen. Bearbeitung 1–3 Monate. Rückwirkend ab Todestag.
Waisenrente für Kinder
Bei Kindern: Waisenrente beantragen. Halbwaisen 10 %, Vollwaisen 20 % der Rente. Bis 18 Jahre, in Ausbildung bis 25 Jahre. Sterbeurkunde + Geburtsurkunde + Ausbildungsnachweis.
Hinterbliebenenrente in Zahlen
Die 12 Dokumente, die Sie für die Hinterbliebenenrente brauchen
Diese Unterlagen benötigen Sie für die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Sammeln Sie sie frühzeitig — Ihr Bestatter hilft Ihnen bei der Beschaffung.
Sterbeurkunde
5–8 beglaubigte Kopien für die DRV, Versicherungen und Behörden.
Eheurkunde
Nachweis der Ehezeit — notwendig für Witwenrente und Waisenrente.
Rentenbescheid Verstorbenener
Letzter Rentenbescheid des Verstorbenen — zur Ermittlung der Rente.
Personalausweis
Erben-Ausweis für DRV-Legitimation — eigenes Dokument.
Rentenversicherungsnummer
RV-Nummer des Verstorbenen — benötigt für jeden Antrag.
Geburtsurkunden Kinder
Für Waisenrente — Nachweis der Kinder bis 18/25 Jahre.
Scheidungsurteil
Falls Witwe — Nachweis der Ehezeit vor der Scheidung.
Mietvertrag
Für Wohnsitznachweis — oft bei DRV-Beratung nötig.
Kontodaten
Zahlungsdaten für die Rente — IBAN und BIC.
Schwerbehindertenausweis
Falls Verstorbenener schwerbehindert — Zusatz zum Rentenbescheid.
Einkommensnachweise
Für die Einkommensanrechnung ab Monat 4 — Lohnabrechnungen.
Steuer-ID
Für die Steuererklärung — Hinterbliebener und Verstorbener.
Monat 1 bis Jahr 1 — wann was bei Hinterbliebenenrente erledigt sein muss
Fristenübersicht nach Dringlichkeit: ROT (dringend, 0–24 Std.), GELB (wichtig, Woche 1–4), GRÜN (ordnen, Monat 1–3), BLAU (langfristig, Jahr 1).
Tag 1 — Konto sperren & Erbschein beantragen
Innerhalb von 24 Stunden: Bank informieren, Konto sperren lassen. Erbschein beim Nachlassgericht beantragen (6 Wochen Frist). Alle Kreditkarten sperren.
Woche 1–4 — Schließfach, Depots, Versicherungen
Witwenrente beantragen: Antrag bei DRV (Tel. 0800 1000 4800). Sterbeurkunde + Personalausweis + Rentenversicherungsnummer. Waisenrente für Kinder: Halb-/Vollwaisenrente 10/20 %.
Monat 1–3 — Abrechnung & Erbschaftssteuer
Wertpapiere verkaufen oder übertragen. Erbschaftssteuererklärung vorbereiten. Bausparverträge prüfen. Letzte Konten auflösen.
Jahr 1 — Belege aufbewahren, Übersicht behalten
Alle Belege 30 Jahre aufbewahren (§ 147 AO). Eigenes Online-Banking mit neuen Zugangsdaten absichern. Erbschaftssteuererklärung einreichen.
Die 7 wichtigsten Fristen für Hinterbliebenenrente
Welche Frist ist JETZT dran? Eine Wand mit allen Fristen, von der Eile bis zur langfristigen Planung — mit Quelle und Hinweis.
1 Monat
Sterbevierteljahr automatisch
In den ersten 3 Monaten wird die volle Rente ohne Antrag gezahlt.
Quelle: § 46 SGB VI
3 Monate
Sterbevierteljahr endet
Ab dem 4. Monat gilt Einkommensanrechnung und normales Witwengeld.
Quelle: DRV
3 Monate
Witwenrente beantragen
Rückwirkend ab Todestag — aber nur auf Antrag. Bearbeitung 1-3 Monate.
Quelle: § 47 SGB VI
1 Monat
Rentenbeginn rückwirkend
Der Rentenbeginn kann rückwirkend zum Todestag festgelegt werden.
Quelle: DRV-Richtlinien
4 Wochen
DRV-Beratungstermin
Kostenlose Beratung zu Witwenrente und Altersvorsorge.
Quelle: DRV
25 Jahre
Waisenrente Ausbildung
Kinder bis 25 Jahre in Ausbildung erhalten Waisenrente.
Quelle: § 49 SGB VI
30 Jahre
Akten aufbewahren
Alle Belege und Rentenbescheide mindestens 30 Jahre aufbewahren.
Quelle: § 147 AO
Hinterbliebenenrente in den Bundesländern
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist bundesweit zuständig, aber die DRV-Sachbearbeitung und Bearbeitungszeiten variieren regional. Hier die wichtigsten Unterschiede in 5 Bundesländern.
Bayern
- Zuständige DRV: DRV Bayern — Landesamt München
- Bearbeitungszeit: 1-3 Monate
- Servicetelefon: 0800 1000 100 (Bayern)
- Besonderes: Kostenlose Witwen-Beratung in regionalen Beratungsstellen
- Hinterbliebenenrente: Großes Witwengeld bei 5 Jahre Ehe oder Unfalltod
Nordrhein-Westfalen
- Zuständige DRV: DRV NRW — Landesamt Düsseldorf
- Bearbeitungszeit: 1-3 Monate
- Servicetelefon: 0800 1000 4800
- Besonderes: Schnelle Bearbeitung durch digitales Antragsverfahren
- Hinterbliebenenrente: Schnellere Antragstellung durch Online-Service
Berlin
- Zuständige DRV: DRV Berlin — Landesamt Berlin
- Bearbeitungszeit: 2-3 Monate
- Servicetelefon: 0800 1000 100 (Berlin)
- Besonderes: Kostenlose Erstberatung in den Berliner Beratungsstellen
- Hinterbliebenenrente: Unterstützung bei Einkommensanrechnung
Hamburg
- Zuständige DRV: DRV Nord — Landesamt Hamburg
- Bearbeitungszeit: 1-2 Monate
- Servicetelefon: 0800 1000 100 (Nord)
- Besonderes: Schnelle Bearbeitung durch digitale Verfahren
- Hinterbliebenenrente: Flexible Beratungstermine auch nachmittags
Sachsen
- Zuständige DRV: DRV Sachsen — Landesamt Chemnitz
- Bearbeitungszeit: 2-3 Monate
- Servicetelefon: 0800 1000 100 (Ost)
- Besonderes: Persönliche Beratung in regionalen DRV-Büros
- Hinterbliebenenrente: Unterstützungsprogramme für Witwen in ländlichen Regionen
6 Tipps für Hinterbliebenenrente nach der Bestattung
Sterbevierteljahr: 3 Monate volle Rente
In den ersten 3 Monaten nach dem Tod wird die Witwen-/Witwerrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt — OHNE Einkommensanrechnung. Kein Antrag nötig, wird automatisch ausgezahlt. Beispiel: Verstorbener bezog 1.500 € Rente → Hinterbliebener bekommt 1.500 €/Monat in den ersten 3 Monaten.
Antrag so früh wie möglich stellen
Die Rente wird zwar rückwirkend ab Todestag gezahlt, aber ohne Antrag fließt nichts. Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder der für den Verstorbenen zuständigen Stelle beantragen. Bearbeitung 1–3 Monate. Erforderlich: Sterbeurkunde, Personalausweis, Rentenversicherungsnummer.
Waisenrente: Altersgrenze 18/25 Jahre
Kinder bis 18 Jahre bekommen Halb- oder Vollwaisenrente. In Schul- oder Berufsausbildung bis 25 Jahre. Bei Behinderung darüber hinaus. Antrag mit Ausbildungsnachweis, Sterbeurkunde und Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen. Ohne Antrag: keine Zahlung.
Einkommensanrechnung beachten
Ab dem 4. Monat wird eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. Freibetrag 2026: 1.121,65 € monatlich. Alles darüber: 40 % Anrechnung. Strategie: Gehalt in Monat 1–3 (Sterbevierteljahr) konzentrieren, Teilzeit ab Monat 4.
Großes vs. kleines Witwengeld
Großes Witwengeld (55 % der Rente): 5 Jahre Wartezeit erfüllt ODER Unfalltod ODER Tod innerhalb der ersten 2 Jahre. Kleines Witwengeld (25 %): reicht auch ohne Wartezeit, aber nur 2 Jahre lang. Planen Sie die Rentenphase mit der DRV-Beratung.
Witwenrente & Erwerbsminderungsrente kombinieren
Wenn Sie selbst erwerbsgemindert sind, können Sie Witwenrente und Erwerbsminderungsrente kumulieren. Doppelte Alterssicherung möglich. Antrag bei DRV, ärztliches Gutachten erforderlich. Beratung kostenlos unter 0800 1000 4800.
Häufige Fragen zur Hinterbliebenenrente nach der Bestattung
Der hinterbliebene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner. Voraussetzung: Bestand der Ehe zum Todeszeitpunkt und Wartezeit von 5 Jahren Ehezeit (§ 46 SGB VI). Ausnahmen bei Unfalltod oder Tod innerhalb der ersten 2 Jahre. Höhe: großes oder kleines Witwengeld — 55 % bzw. 25 % der Rente des Verstorbenen.
Kinder des Verstorbenen bis 18 Jahre, bei Schul- oder Berufsausbildung bis 25 Jahre, bei Behinderung darüber hinaus. Halbwaisenrente: 10 % der Rente des Verstorbenen. Vollwaisenrente: 20 %. Antrag beim Rentenversicherungsträger des Verstorbenen. Sterbeurkunde + Geburtsurkunde + Ausbildungsnachweis erforderlich.
In den ersten 3 Monaten nach dem Tod wird die Witwen-/Witwerrente in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen gezahlt — unabhängig vom Einkommen. Ab dem 4. Monat gilt das normale Witwengeld mit Einkommensanrechnung. Das Sterbevierteljahr wird automatisch ausgezahlt, kein Antrag nötig.
Die Witwen-/Waisenrente wird rückwirkend ab dem Todestag gezahlt — aber nur auf Antrag. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder der für den Verstorbenen zuständigen Stelle. Bearbeitung 1–3 Monate. Erforderlich: Sterbeurkunde, Personalausweis, Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen, ggf. Eheurkunde.
Großes Witwengeld: 55 % der Rente des Verstorbenen. Kleines Witwengeld: 25 %. Voraussetzung für das große Witwengeld: Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ODER Unfalltod ODER Tod innerhalb der ersten 2 Jahre der Ehe. Halbwaisenrente: 10 %, Vollwaisenrente: 20 %. Beispiel: Rente Verstorbener 1.500 € → großes Witwengeld 825 €.
Ja, ab dem 4. Monat. Freibetrag 2026: 1.121,65 € monatlich. Einkommen darüber hinaus wird zu 40 % auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet. Eigenes Einkommen: Rente, Gehalt, Mieteinnahmen, Unterhalt — alles. Im Sterbevierteljahr (Monat 1–3) wird KEIN Einkommen angerechnet.
Hinterbliebenenrenten sind als sonstige Einkünfte steuerpflichtig (§ 22 EStG). Rentenbeginn 2026: 100 % steuerpflichtig. Bei niedrigen Beträgen unter dem Grundfreibag (12.348 € 2026) fällt keine Einkommensteuer an. Bei höheren Beträgen: progressiver Steuersatz. Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater empfehlenswert.
Verwandte Themen
Wohnung & Mietverträge
Mietvertrag kündigen, Wohnung auflösen, Strom und Gas ummelden
Digitaler Nachlass
Social Media, E-Mail, Cloud, Streaming, Mobilfunk verwalten
Versicherungen
Lebensversicherung, Sterbegeld, Haftpflicht, Hausrat, Kfz
Erbschaft & Nachlass
Erbschein, Testament, Erbschaftssteuer, Freibeträge
Abmeldungen & Behörden
Sterbeurkunde, Meldeamt, Personalausweis
Hinterbliebenenrente
Witwen-/Witwerrente, Waisenrente, Sterbevierteljahr
Grab & Nachgang
Grabpflege, Grabstein, Ruhefrist, Gedenkfeier
Übersicht Nach der Bestattung
Zurück zur Hauptseite mit allen 8 Themenclustern
Wussten Sie schon?
3 Monate: Sterbevierteljahr — volle Rente ohne Einkommensanrechnung
55 %: Großes Witwengeld nach Wartezeit oder Unfalltod
1.121 €: Freibetrag 2026 für eigenes Einkommen ab Monat 4
1–3 Monate: Bearbeitungszeit der DRV für Rentenanträge