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Nachlass vollstrecken: Schritt für Schritt

Erbschein beantragen, Erbengemeinschaft regeln, Nachlass abwickeln — der komplette Guide zur Nachlassverwaltung in Deutschland.

Nachlassverwaltung Dokumente und Unterlagen
EINSTIEG

Was bedeutet Nachlassvollstreckung?

Die Nachlassvollstreckung ist der gesamte Prozess der Erbauseinandersetzung: vom Tod des Erblassers über die Ermittlung der Erben bis zur Verteilung des Vermögens. Sie umfasst das Sperren von Konten, die Beantragung des Erbscheins, die Verwaltung des Nachlasses und die Auseinandersetzung unter den Erben. In Deutschland werden jährlich über 300.000 Erbschaften abgewickelt — viele dauern Monate bis Jahre.

ÜBERSICHT

Die wichtigsten Schritte

Nachlassvollstreckung läuft in mehreren Phasen ab — von der ersten Regelung bis zur finalen Aufteilung.

Erbschein beantragen

Erbschein beantragen

Am zuständigen Nachlassgericht — Pflicht für Grundstücke, Fahrzeuge und Bankkonten.

Erbengemeinschaft gründen

Erbengemeinschaft

Mehrere Erben bilden eine Gemeinschaft. Alle Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden.

Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung

Ein Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass — unabhängig von den Erben, bis zur Auseinandersetzung.

Ein guter Testamentsvollstrecker ist der Friedensstifter, der verhindert, dass Erbschaft zur Erbfeindschaft wird.
— Rechtsanwalt für Erbrecht
Erbschein beantragen beim Amtsgericht
ERBSCHEIN

Erbschein beantragen: So geht's

Der Erbschein ist das wichtigste Dokument in der Nachlassabwicklung. Er beweist, wer Erbe ist und in welchem Umfang. Ohne Erbschein können Sie keine Grundstücke übertragen, keine Fahrzeuge ummelden und oft nicht einmal über Bankkonten verfügen.

Wo beantragen? Beim Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Kosten: ca. 0,5–1,5 % des Nachlasswerts. Dauer: 2–6 Monate.

Tipp: Vereinfachter Erbschein möglich bei kleinen Nachlässen unter 30.000 EUR. Sparen Sie Zeit und Kosten.
Erbengemeinschaft Treffen
ERBENGEMEINSCHAFT

Gemeinsam erben: Rechte und Pflichten

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Erben gemeinsam erben. Alle Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden — von der Verwaltung des Nachlasses bis zur Veräußerung von Vermögensgegenständen.

Typische Probleme: Uneinigkeit über Verkauf einer Immobilie, unterschiedliche Vorstellungen über Nutzung, Meinungsverschiedenheiten über Kosten. Lösung: Testamentsvollstreckung oder gerichtliche Teilung.

Wichtig: Ein einzelner Erbe kann die Teilung jederzeit verlangen — auch gegen den Willen der anderen. Das führt oft zum Zwangsverkauf.
ZAHLEN & FAKTEN

Nachlass in Zahlen

300 Tsd.
Erbschaften pro Jahr in Deutschland
2.8 Bio. €
jährliches Erbschaftsvolumen
6 Mon.
durchschnittliche Dauer Nachlassabwicklung
35%
der Erbengemeinschaften enden im Streit
KOSTEN & ENTWICKLUNG

Kosten bei der Nachlassabwicklung

Erbschein (Grundstücke) 65%

Kosten ca. 0,5–1,5 % des Nachlasswerts, je nach Gericht

Testamentsvollstreckung 45%

Jährlich 1–2 % des Nachlasswerts als Vergütung

Erbschaftssteuerberatung 85%

Steuerberater-Kosten: 1.500–5.000 EUR bei komplexen Nachlässen

Gerichtliche Teilung 90%

Anwalts- und Gerichtskosten: 5.000–20.000 EUR

PRAXIS-TIPPS

Praxis-Tipps zur Nachlassabwicklung

01

Sofort nach dem Tod: Testament suchen, Banken informieren, Versicherungen kündigen, Mietvertrag kündigen.

02

Erbschein früh beantragen — erst dann können Sie über Vermögensgegenstände verfügen.

03

Testamentsvollstrecker prüfen: Hat der Erblasser einen Vollstrecker bestellt? Der hat Vorrang vor den Erben.

04

Erbengemeinschaft organisieren: Treffen einberufen, Protokoll führen, gemeinsamen Anwalt suchen bei Streit.

05

Steuerfreibeträge nutzen: Kinder (400.000 €), Ehepartner (500.000 €) — alle 10 Jahre erneuerbar.

06

Digitaler Nachlass nicht vergessen: Social Media, E-Mail, Cloud-Daten, Krypto-Wallets.

HÄUFIG GEFRAGT

Häufige Fragen zur Nachlassvollstreckung

Der Erbschein beweist, dass Sie Erbe sind. Er wird benötigt für Grundstücksübertragungen, Fahrzeugzulassungen und Bankverfügungen.

Einfache Nachlässe: 3–6 Monate. Bei Grundstücken, Erbengemeinschaften oder Steuerfragen: 12–24 Monate oder länger.

Wenn mehrere Erben gemeinsam erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Alle Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden.

Ein vom Erblasser bestellter Verwalter, der den Nachlass unabhängig von den Erben verwaltet, bis zur Auseinandersetzung.

Ja — innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls (6 Monate bei Auslandsaufenthalt) beim Nachlassgericht.

Ca. 0,5–1,5 % des Nachlasswerts. Bei einem Nachlass von 200.000 EUR: ca. 1.000–3.000 EUR.

Jeder Erbe zahlt für seinen persönlichen Anteil. Die Steuer richtet sich nach Steuerklasse und Freibeträgen.

Weitere Informationen

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Wussten Sie schon?

Jährlich werden in Deutschland über 300.000 Erbschaften abgewickelt — mit einem Gesamtvolumen von rund 2,8 Billionen Euro.

Rund 35 % aller Erbengemeinschaften enden im Streit — häufige Ursache: unterschiedliche Vorstellungen über Immobilien.

Der Erbschein kostet ca. 0,5–1,5 % des Nachlasswerts — bei 500.000 EUR Nachlass also bis zu 7.500 EUR.

Ein Testamentsvollstrecker kann das Nachlassvermögen unabhängig von den Erben verwalten — das verhindert Streit.

Die Ausschlagungsfrist beträgt nur 6 Wochen — bei Auslandsaufenthalt 6 Monate. Nach Ablauf ist das Erbe unwiderruflich angenommen.

Der vereinfachte Erbschein spart Zeit und Kosten — aber er gilt nur für Nachlässe unter 30.000 EUR.