
Nachlass vollstrecken: Schritt für Schritt
Erbschein beantragen, Erbengemeinschaft regeln, Nachlass abwickeln — der komplette Guide zur Nachlassverwaltung in Deutschland.

Was bedeutet Nachlassvollstreckung?
Die Nachlassvollstreckung ist der gesamte Prozess der Erbauseinandersetzung: vom Tod des Erblassers über die Ermittlung der Erben bis zur Verteilung des Vermögens. Sie umfasst das Sperren von Konten, die Beantragung des Erbscheins, die Verwaltung des Nachlasses und die Auseinandersetzung unter den Erben. In Deutschland werden jährlich über 300.000 Erbschaften abgewickelt — viele dauern Monate bis Jahre.
Die wichtigsten Schritte
Nachlassvollstreckung läuft in mehreren Phasen ab — von der ersten Regelung bis zur finalen Aufteilung.

Erbschein beantragen
Am zuständigen Nachlassgericht — Pflicht für Grundstücke, Fahrzeuge und Bankkonten.

Erbengemeinschaft
Mehrere Erben bilden eine Gemeinschaft. Alle Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden.

Testamentsvollstreckung
Ein Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass — unabhängig von den Erben, bis zur Auseinandersetzung.
Ein guter Testamentsvollstrecker ist der Friedensstifter, der verhindert, dass Erbschaft zur Erbfeindschaft wird.

Erbschein beantragen: So geht's
Der Erbschein ist das wichtigste Dokument in der Nachlassabwicklung. Er beweist, wer Erbe ist und in welchem Umfang. Ohne Erbschein können Sie keine Grundstücke übertragen, keine Fahrzeuge ummelden und oft nicht einmal über Bankkonten verfügen.
Wo beantragen? Beim Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Kosten: ca. 0,5–1,5 % des Nachlasswerts. Dauer: 2–6 Monate.

Gemeinsam erben: Rechte und Pflichten
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Erben gemeinsam erben. Alle Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden — von der Verwaltung des Nachlasses bis zur Veräußerung von Vermögensgegenständen.
Typische Probleme: Uneinigkeit über Verkauf einer Immobilie, unterschiedliche Vorstellungen über Nutzung, Meinungsverschiedenheiten über Kosten. Lösung: Testamentsvollstreckung oder gerichtliche Teilung.
Nachlass in Zahlen
Praxis-Tipps zur Nachlassabwicklung
Sofort nach dem Tod: Testament suchen, Banken informieren, Versicherungen kündigen, Mietvertrag kündigen.
Erbschein früh beantragen — erst dann können Sie über Vermögensgegenstände verfügen.
Testamentsvollstrecker prüfen: Hat der Erblasser einen Vollstrecker bestellt? Der hat Vorrang vor den Erben.
Erbengemeinschaft organisieren: Treffen einberufen, Protokoll führen, gemeinsamen Anwalt suchen bei Streit.
Steuerfreibeträge nutzen: Kinder (400.000 €), Ehepartner (500.000 €) — alle 10 Jahre erneuerbar.
Digitaler Nachlass nicht vergessen: Social Media, E-Mail, Cloud-Daten, Krypto-Wallets.
Häufige Fragen zur Nachlassvollstreckung
Der Erbschein beweist, dass Sie Erbe sind. Er wird benötigt für Grundstücksübertragungen, Fahrzeugzulassungen und Bankverfügungen.
Einfache Nachlässe: 3–6 Monate. Bei Grundstücken, Erbengemeinschaften oder Steuerfragen: 12–24 Monate oder länger.
Wenn mehrere Erben gemeinsam erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Alle Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden.
Ein vom Erblasser bestellter Verwalter, der den Nachlass unabhängig von den Erben verwaltet, bis zur Auseinandersetzung.
Ja — innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls (6 Monate bei Auslandsaufenthalt) beim Nachlassgericht.
Ca. 0,5–1,5 % des Nachlasswerts. Bei einem Nachlass von 200.000 EUR: ca. 1.000–3.000 EUR.
Jeder Erbe zahlt für seinen persönlichen Anteil. Die Steuer richtet sich nach Steuerklasse und Freibeträgen.
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Wussten Sie schon?
Jährlich werden in Deutschland über 300.000 Erbschaften abgewickelt — mit einem Gesamtvolumen von rund 2,8 Billionen Euro.
Rund 35 % aller Erbengemeinschaften enden im Streit — häufige Ursache: unterschiedliche Vorstellungen über Immobilien.
Der Erbschein kostet ca. 0,5–1,5 % des Nachlasswerts — bei 500.000 EUR Nachlass also bis zu 7.500 EUR.
Ein Testamentsvollstrecker kann das Nachlassvermögen unabhängig von den Erben verwalten — das verhindert Streit.
Die Ausschlagungsfrist beträgt nur 6 Wochen — bei Auslandsaufenthalt 6 Monate. Nach Ablauf ist das Erbe unwiderruflich angenommen.
Der vereinfachte Erbschein spart Zeit und Kosten — aber er gilt nur für Nachlässe unter 30.000 EUR.