
Was nach der Bestattung zu tun ist
Mehr als 80 Aufgaben in 7 Lebensbereichen — der vollständige Fahrplan für die Wochen und Monate nach der Trauerfeier. Recherchiert mit BZgA, Sozialgesetzbuch und Bestatterverband.

Die Bestattung war der Anfang — jetzt kommt die Organisation
Eine Bestattung ist emotional und organisatorisch eine Ausnahmesituation. Doch danach beginnt die eigentliche Arbeit: mehr als 80 Aufgaben in 7 Lebensbereichen warten darauf, erledigt zu werden — von Behördengängen über Versicherungen bis hin zur Grabpflege.
Die gute Nachricht: Sie müssen das nicht allein bewältigen. Ein Bestatter übernimmt auf Wunsch einen Großteil der Formalitäten. Diese Seite gibt Ihnen den vollständigen Überblick, priorisiert nach Dringlichkeit und unterteilt in überschaubare Themencluster.
Die 8 Themenbereiche, die jetzt auf Sie warten
Jeder Bereich hat eigene Fristen, Behörden und Dokumente. Klicken Sie auf den Bereich, der Sie am meisten betrifft.

Abmeldungen & Behörden
Einwohnermeldeamt, Sterbeurkunde, Standesamt — alle Behördengänge mit den richtigen Fristen.

Wohnung & Mietverträge
Mietvertrag kündigen, Wohnung auflösen, Strom und Gas ummelden — der vollständige Wohnungs-Check.

Digitaler Nachlass
Social Media, E-Mail, Cloud, Streaming, Mobilfunk — was wird gelöscht, was bleibt, was wird zum Gedenk-Profil.

Versicherungen
Lebensversicherung, Sterbegeld, Haftpflicht, Hausrat, Kfz — was wird ausgezahlt, was endet automatisch.

Erbschaft & Nachlass
Erbschein, Testament, Erbschaftssteuer, Freibeträge — das Erbe richtig regeln und Fristen wahren.

Banken & Finanzen
Girokonto, Depots, Sparbriefe, Schließfach — Kontoauflösung und Vermögenssicherung Schritt für Schritt.

Hinterbliebenenrente
Witwen-/Witwerrente, Waisenrente, Sterbevierteljahr — wer bekommt was, wann, wie viel.

Grab & Nachgang
Grabpflege, Grabstein, Ruhefrist, Gedenkfeier — alles rund um die letzte Ruhestätte.
Die erste Woche nach der Trauerfeier
Die wichtigsten Schritte in den ersten 7 Tagen — chronologisch geordnet, damit Sie nichts vergessen.
Versicherungen informieren
Innerhalb von 24–72 Stunden sollten Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung und Unfallversicherung benachrichtigt werden. Viele Bestatter übernehmen diese Meldungen — fragen Sie danach.
Testament prüfen
Liegt ein handschriftliches oder notarielles Testament vor? Lassen Sie es vom Nachlassgericht eröffnen. Die 6-Wochen-Frist für Erbannahme oder -ausschlagung läuft ab jetzt (§ 1944 BGB).
Wohnung sichern
Wenn die Wohnung des Verstorbenen leer steht: Heizung auf Frostschutz, Wasser abdrehen, Strom prüfen, Post nachsenden lassen. Briefkasten leeren, Nachbarn informieren.
Digitalen Zugang sichern
E-Mail, Cloud, Bank-Apps: Passwörter dokumentieren (Passwort-Manager, Notfallordner). Kontozugriffe über Erbschein sichern. Nicht jetzt alles löschen — erst sichern, dann entscheiden.
Woche 2 bis 4: Erbschein, Banken & Mietvertrag
Nach der ersten Woche folgen die formellen Schritte. Auch hier gilt: Ein Bestatter und ein Notar nehmen Ihnen vieles ab.
Erbschein beantragen
Beim Amtsgericht (Nachlassgericht) am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Notwendig für: Kontoauflösung, Grundbuchänderung, Versicherungsauszahlung. Bearbeitung: 4–8 Wochen.
Bankkonto freischalten oder auflösen
Mit Erbschein und Sterbeurkunde zur Bank. Konto kann auf „Nachlasskonto" umgestellt werden (nur Erben) — Auszahlungen laufen eingeschränkt weiter. Oder komplett auflösen und Saldo an Erben überweisen.
Mietvertrag kündigen
Wohnung des Verstorbenen: gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate (§ 580 BGB, mit Erben). Auf Wunsch frühere Beendigung mit Vermieter vereinbaren. Miete läuft bis dahin weiter.
Hinterbliebenenrente beantragen
Bei der Deutschen Rentenversicherung: Witwen-/Witwerrente (55 % der Rente des Verstorbenen), Waisenrente für Kinder (10 %), Sterbevierteljahr (3 Monate Rente in voller Höhe). Rückwirkend ab Todestag.
Die Trauer verändert sich. Sie wird nicht weniger — sie wird nur anders. Und mit der Zeit lernt man, sie zu tragen.

Witwen- und Witwerrente
Die Hinterbliebenenrente ist eine der wichtigsten finanziellen Stützen nach einem Todesfall. Anspruchsberechtigt sind: Ehepartner (auch eingetragene Lebenspartner), in bestimmten Fällen auch geschiedene Ehepartner (bis 24 Monate nach Scheidung, wenn Unterhaltsverpflichtung bestand).
Drei Rentenarten:
- Sterbevierteljahr: In den ersten 3 Monaten nach dem Tod wird die volle Rente des Verstorbenen weitergezahlt — automatisch, ohne Antrag.
- Große Witwen-/Witwerrente: 55 % der Rente des Verstorbenen, wenn die Ehe mindestens 12 Monate bestand oder ein Kind erzogen wurde.
- Kleine Witwen-/Witwerrente: 25 % für maximal 24 Monate, wenn weder Kind noch 12 Monate Ehedauer.
Waisenrenten für Kinder: 10 % pro Kind (bis 18 Jahre, bei Ausbildung bis 27). Maximale Gesamthöhe 20 %.

Erbschaftssteuer & Freibeträge
Die Erbschaftssteuer fällt auf den gesamten Nachlass an — oberhalb der persönlichen Freibeträge (§ 15 ErbStG). Innerhalb der Freibeträge ist die Erbschaft steuerfrei.
Freibeträge (Stand 2026):
- Ehepartner / eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder (leiblich, adoptiert, Stiefkinder): 400.000 €
- Enkel: 200.000 €
- Eltern / Großeltern (bei Erbschaft): 20.000 €
- Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 €
Steuersätze variieren zwischen 7 % und 50 %, je nach Verwandtschaftsgrad (Steuerklassen I–III).
In 3 Schritten: Was nach der Bestattung zuerst ansteht
Keine langen Listen. Nur das, was wirklich zählt — kompakt, verständlich, sofort umsetzbar.

Versicherungen & Bestattungskosten abrechnen
Innerhalb der ersten Woche: Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung und Unfallversicherung informieren. Bestattungskosten-Belege sammeln — viele Policen erstatten einen Teil der Kosten. Frist oft nur 24–72 Stunden!

Erbschein beantragen & Testament eröffnen
Beim Nachlassgericht den Erbschein beantragen (4–8 Wochen Bearbeitung). Falls Testament vorhanden: 6-Wochen-Frist für Erbannahme oder -ausschlagung läuft. Steuerberater für Erbschaftssteuer einschalten.

Wohnung sichern & Mietvertrag klären
Leerstehende Wohnung: Heizung, Wasser, Strom prüfen. Mietvertrag mit gesetzlicher Frist von 3 Monaten (§ 580 BGB) kündigen. Post nachsenden lassen. Nachbarn informieren — die Wohnung steht nicht ewig leer.
Hinterbliebenenrente und Erbschaft in Zahlen
Die 12 Dokumente, die Sie jetzt brauchen
Diese Unterlagen benötigen Sie für Behörden, Banken und Versicherungen. Sammeln Sie sie frühzeitig — Ihr Bestatter hilft Ihnen bei der Beschaffung.
Sterbeurkunde
Mehrere beglaubigte Kopien (5–8) beim Standesamt beantragen. Jede Behörde braucht ein eigenes Exemplar.
Erbschein
Vom Amtsgericht (Nachlassgericht) beantragen — wichtig für Erbannahme und Vermögensverteilung.
Testament / Erbvertrag
Falls vorhanden — für die Regelung des Nachlasses und die Eröffnung beim Nachlassgericht.
Geburtsurkunde
Original oder beglaubigte Kopie des Verstorbenen für Banken und Versicherungen.
Heiratsurkunde
Für Ehepartner relevant — für Renten- und Versicherungsansprüche.
Personalausweis
Für Standesamt und Behörden — wird in der Regel eingezogen, aber Kopien sind notwendig.
Krankenkassenkarte
Zur Abwicklung der Krankenkosten und eventueller Rückerstattungen.
Rentenversicherungsnummer
Für die Beantragung von Witwen-/Witwerrente, Waisenrente, Sterbevierteljahr.
Versicherungsunterlagen
LV, Sterbegeld, Haftpflicht, Hausrat, Kfz — Policen und Vertragsnummern bereithalten.
Bankvollmacht / Kontoauszüge
Für die Kontoauflösung und Saldo-Auszahlung an Erben.
Grundbuchauszug
Für Immobilien — beim Grundbuchamt beantragen, um Eigentumsverhältnisse zu klären.
Kfz-Schein
Für Fahrzeuge — zum Abmelden bei der Zulassungsstelle.
Tag 1 bis Jahr 1 — wann was erledigt sein muss
Fristenübersicht nach Dringlichkeit: ROT (dringend, 0–24 Std.), GELB (wichtig, Woche 1–4), GRÜN (ordnen, Monat 1–3), BLAU (langfristig, Jahr 1).
Tag 1 — Versicherungen & engste Angehörige
Innerhalb von 24–72 Stunden: Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung, Unfallversicherung informieren. Engste Angehörige persönlich benachrichtigen. Wohnung des Verstorbenen sichern.
Woche 1–4 — Testament, Bank, Mietvertrag
6-Wochen-Frist Erbannahme/-ausschlagung (§ 1944 BGB). Erbschein beantragen. Bankkonto umstellen (Nachlasskonto). Mietvertrag mit 3-Monats-Frist kündigen (§ 580 BGB).
Monat 1–3 — Erbschaftssteuer, Digital, Ummeldung
Erbschaftssteuererklärung innerhalb 6 Monate beim Finanzamt. Digitaler Nachlass: Social-Media-Konten entscheiden. Mobilfunk, Streaming, Abos kündigen. Wohnsitz ummelden.
Jahr 1 — Grabpflege, Vorsorge, Wohngeld
Grabpflege organisieren, Grabstein beauftragen. Eigene Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aktualisieren. Wohngeld bei Bedürftigkeit beantragen.
Die 7 wichtigsten Fristen im Überblick
Welche Frist ist JETZT dran? Eine Wand mit allen Fristen, von der Eile bis zur langfristigen Planung — mit Quelle und Hinweis.
24 Stunden
Versicherungen informieren
Lebensversicherung, Sterbegeld, Unfallversicherung. Frist 24–72 Stunden.
Quelle: Verbraucherzentrale / Versicherungsbedingungen
3 Tage
Meldeamt informieren
Personenstandsmeldung beim Einwohnermeldeamt des Sterbeorts.
Quelle: § 18 BMG / Personenstandsrecht
6 Wochen
Erbannahme / -ausschlagung
Innerhalb 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall. Verpassen = Erbschaft gilt als angenommen.
Quelle: § 1944 BGB
3 Monate
Erbschaftssteuer-Erklärung
Bundesweit: 6 Monate Frist ab Kenntnis vom Erbfall, bei Auslandsbezug Verlängerung möglich.
Quelle: § 16 ErbStG / Bestatterverband
1 Jahr
Grabpflege organisieren
Grabpflegevertrag mit Friedhofsgärtner. Grabstein-Beschaffung (dauert oft 2–3 Monate).
Quelle: Friedhofsordnung / Bestatterverband
20–30 Jahre
Ruhefrist auf dem Friedhof
Kommunal unterschiedlich: Erdbestattung 20–30 J., Urnenbestattung 15–20 J. Verlängerung möglich.
Quelle: Friedhofsgesetz des Bundeslandes
30 Jahre
Aufbewahrungspflicht Bestattungsunterlagen
Rechnungen, Belege, Verträge mindestens 30 Jahre für Steuer und Versicherung aufbewahren.
Quelle: Bestatterverband Deutschland / § 147 AO
Was ist in Ihrem Bundesland anders?
Bestattungspflicht-Fristen, Ruhefristen und Friedhofszwang variieren von Bundesland zu Bundesland. Hier die wichtigsten Unterschiede in 5 Beispielen.
Bayern
- Bestattungspflicht: Innerhalb von 36 Stunden
- Ruhefrist: 20–30 Jahre (nach Bestattungsart)
- Friedhofszwang: Ja (§ 4 BestG Bay)
- Sargpflicht: Bei Feuerbestattung
Nordrhein-Westfalen
- Bestattungspflicht: Innerhalb von 24 Stunden
- Ruhefrist: 20–30 Jahre (kommunal)
- Friedhofszwang: Ja (§ 5 BestG NRW)
- Sargpflicht: Ja (§ 11 BestG NRW)
Berlin
- Bestattungspflicht: Innerhalb von 24 Stunden
- Ruhefrist: 20–30 Jahre (nach Bestattungsart)
- Friedhofszwang: Ja (§ 4 BBestG Bln)
- Sargpflicht: Bei Erdbestattung
Sachsen
- Bestattungspflicht: Innerhalb von 24 Stunden (außer Sonn-/Feiertage)
- Ruhefrist: 20–30 Jahre (kommunal)
- Friedhofszwang: Ja (§ 4 SächsBestG)
- Sargpflicht: Ja (§ 7 SächsBestG)
Schleswig-Holstein
- Bestattungspflicht: Innerhalb von 24–36 Stunden
- Ruhefrist: 30 Jahre (nach Bestattungsart)
- Friedhofszwang: Ja (§ 5 BestG SH)
- Sargpflicht: Ja (§ 11 BestG SH)
Praktische Tipps für die Wochen nach der Bestattung
Erbschein früh beantragen — ohne Erbschein keine Kontoauflösung, keine Versicherungsauszahlung. Bearbeitung dauert 4–8 Wochen, also nicht warten.
Mehrere Sterbeurkunden besorgen — mindestens 5–8 beglaubigte Kopien für alle Ämter, Banken, Versicherungen, Arbeitgeber, Grundbuchamt.
Bestatter-Hilfe voll ausschöpfen — der Formalitätenservice eines guten Bestatters übernimmt Todesbescheinigung, Sterbeurkunde, Meldeamt-Meldung. Nutzen Sie das.
Passwörter dokumentieren — E-Mail, Cloud, Bank-Apps, Streaming. Ein digitaler Notfallordner mit allen Zugängen erleichtert die Abwicklung enorm.
Rente nicht vergessen — Witwen-/Witwerrente, Waisenrente und Sterbevierteljahr werden NICHT automatisch ausgezahlt, sondern müssen beantragt werden.
Eigene Vorsorge nicht vergessen — nach der eigenen Trauer ist die beste Zeit, die eigene Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu prüfen.
Häufige Fragen zur Zeit nach der Bestattung
Im Durchschnitt 6 bis 12 Monate. Die wichtigsten Fristen liegen in den ersten 7 Tagen (Todesbescheinigung, Sterbeurkunde, Meldeamt). Vollständige Abwicklung aller Behörden, Banken und Versicherungen dauert je nach Komplexität des Nachlasses 3 bis 18 Monate.
Nein. Bestatter übernehmen im Rahmen ihres Formalitätenservices einen Großteil der Behördengänge: Todesbescheinigung, Sterbeurkunde, Abstimmung mit Standesamt, Krankenkasse und Rentenversicherung. Für Erbschaftssteuer, Erbschein und komplexe Vertragskündigungen brauchen Sie in der Regel einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Die Frist zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt nach BGB § 1944 sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall. Verpassen Sie diese Frist, gilt die Erbschaft als angenommen — Sie haften dann auch für Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Im Zweifel immer einen Notar oder Erbrechtsanwalt einschalten.
In diesem Fall übernimmt das Sozialamt die Kosten einer einfachen, würdevollen Bestattung (Sozialbestattung nach SGB XII § 74). Voraussetzung: kein Erbe vorhanden, nicht ermittelbar oder nicht leistungsfähig. Die Höhe variiert je nach Bundesland und Kommune zwischen 5.000 und 12.000 Euro.
Ja. Angehörige haben seit 2018 ein Recht auf Zugang zu digitalen Daten des Verstorbenen (BGB § 1927 reformiert). Bei großen Plattformen wie Facebook, Google und Apple gibt es spezielle Gedenk- und Kontoinhaber-Prozesse. Wichtig: Vor Löschung prüfen, ob wichtige Daten wie Fotos, Dokumente oder Verträge gesichert werden müssen.
Hinterbliebene haben je nach Situation Anspruch auf: Witwen-/Witwerrente (55% oder 25% der Rente des Verstorbenen), Waisenrente (10% pro Kind), Sterbevierteljahr (3 Monate Rente in voller Höhe), Erbschaftssteuerfreibeträge (500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder), Sozialbestattung bei Bedürftigkeit und unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld.
Die Hinterbliebenenrente wird rückwirkend ab dem Todestag gezahlt, sobald die Rente beantragt ist. Das Sterbevierteljahr (3 Monate Rente in voller Höhe) wird automatisch ausgezahlt, wenn ein Rentenanspruch des Verstorbenen bestand. Planen Sie 1 bis 3 Monate Bearbeitungszeit bei der Rentenversicherung ein.
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Bestattersuche startenWelche Dokumente brauche ich? Die Checkliste
Diese Unterlagen benötigen Sie für Behörden, Banken und Versicherungen. Sammeln Sie sie frühzeitig — Ihr Bestatter hilft Ihnen bei der Beschaffung.
Sterbeurkunde
Mehrere beglaubigte Kopien beim Standesamt beantragen (5–8 Stück)
Geburtsurkunde
Original oder beglaubigte Kopie des Verstorbenen für Banken und Versicherungen
Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaft
Für Ehepartner relevant: für Renten- und Versicherungsansprüche
Testament / Erbvertrag
Falls vorhanden: für die Regelung des Nachlasses und die Eröffnung beim Nachlassgericht
Personalausweis des Verstorbenen
Für Standesamt und Behörden; wird in der Regel eingezogen
Versicherungsscheine
Lebensversicherung, Sterbegeld, Unfallversicherung — Policen und Vertragsnummern bereithalten
Rentenbescheid
Für die Beantragung von Witwen-/Witwer- oder Waisenrente bei der Rentenversicherung
Bankunterlagen & Konten
Kontonummern, Depotauszüge und Bankvollmachten für den Nachlass
Familienstammbuch
Enthält Geburten, Ehen und Sterbefälle — nützlich für Standesamt und Nachlassabwicklung
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Mietvertrag kündigen, Wohnung auflösen, Strom und Gas ummelden.

Digitaler Nachlass
Social Media, E-Mail, Cloud, Streaming — was wird gelöscht, was bleibt.

Versicherungen
Lebensversicherung, Sterbegeld, Haftpflicht, Kfz — wer zahlt was.
Wussten Sie schon?
In Deutschland sterben jährlich über 1 Million Menschen — etwa 1.030.000 Sterbefälle pro Jahr.
Die 6-Wochen-Frist für Erbannahme (§ 1944 BGB) beginnt mit Kenntnis vom Erbfall — nicht mit dem Tod selbst.
Erbschaftssteuer-Freibetrag Ehepartner: 500.000 €, Kinder: 400.000 € — innerhalb der Freibeträge ist die Erbschaft steuerfrei.
Rund 75 % aller Angehörigen nehmen die Hilfe eines Bestatters in Anspruch — für Formalitäten und Organisation.
Das Sterbevierteljahr wird automatisch gezahlt — Witwen-/Witwerrente und Waisenrente müssen beantragt werden.
Die durchschnittliche Zeit zwischen Todesfall und vollständiger Nachlassabwicklung beträgt 6–12 Monate.